Magdeburg. Die Frau aus dem Harz tötete ihren Nachbarn und kassierte über Jahre dessen Rente. Doch es stellt sich die Frage: Ist die tat bereits verjährt?

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines alten Mannes im Harz und einen jahrelangen Rentenbetrug hat die Angeklagte zu Beginn erneut weitgehend gestanden - den Tatzeitpunkt aber vor 24 Jahren angegeben. Die 62-Jährige erklärte, aus Notwehr gehandelt zu haben: Sie sagte am Dienstag vor dem Magdeburger Landgericht, der Senior sei ihr gegenüber sexuell übergriffig geworden, wogegen sie sich gewehrt habe. Sie habe dem Mann, den sie seit Jahren versorgt hatte, mit Messer und Beil angegriffen und getötet.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Deutschen Totschlag vor. Knackpunkt der juristischen Bewertung ist der genaue Tatzeitpunkt: Die Anklage geht von Herbst 2001 aus, damals war das Opfer 81 Jahre alt. Die Angeklagte beharrt aber auf Herbst 1995 - dann wäre die als Totschlag eingestufte Tat verjährt.

Nach dem Tod des Mannes, der ihr Nachbar war, kassierte die Frau jahrelang seine Rente. Laut Anklage mindestens von März 2004 bis September 2015 fast 105 000 Euro. Die Frau hatte die Taten bereits vor Prozessbeginn weitgehend gestanden. Passiert war das alles im Ballenstedter Ortsteil Rieder. dpa