Göttingen. Das ist der Bearbeitungsstand der in der Bauaufsicht des Landkreises Göttingen eingegangenen Baugenehmigungen.

Den aktuellen Bearbeitungsstand eingegangener Bauanträge sowie das künftige Verfahren für die Erteilung von Baugenehmigungen hat die Erste Kreisrätin und Baudezernentin des Landkreises Göttingen, Doreen Fragel, jetzt gemeinsam mit der Fachdienstleitung Bauaufsicht Andrea Sermond und Mitgliedern des Anfang 2022 gegründeten Baubeirats im Rahmen der Baumesse in der Göttinger Lokhalle vorgestellt.

Erste Bilanz der Maßnahmen: Mit Stand vom 31. Januar sind 95 Prozent der Bauanträge aus 2019, 90 Prozent aus 2020, 77 Prozent aus 2021 und 35 Prozent aus 2022 abgearbeitet worden. Im Zeitraum vom 1. August 2022 bis 31. Januar wurden insgesamt 492 Fälle abgeschlossen. „Wir sind noch nicht da, wo wir hinwollen“, bekennt die Dezernentin. Für die Abarbeitung der gestellten Anträge und um künftig Stauungen in der Antragstellung zu vermeiden, wurde deshalb ein Bündel von Maßnahmen auf den Weg gebracht. Ziel ist es, eine Baugenehmigung nach Vorliegen eines vollständigen Antrages binnen drei Monaten auszustellen.

Landrat Marcel Riehtig hatte im Oktober vergangenen Jahres im Internveiw mit unserer Zeitung erklärt, dass zum Endes Jahres 2022 die Rückstände weitestgehend abgearbeitet sein sollten.

Die Organisation des Fachdienstes wurde von einem externen Büro analysiert. Die Umsetzung der dabei erarbeiteten Vorschläge ist ab März 2023 geplant. Bauanträge sollen schnell bearbeitet werden, sodass im vergangenen Jahr sieben Vollzeitstellen neu geschaffen wurden, zwei davon sind noch unbesetzt. Zusätzlich zu dem eingestellten Personal wurden alle Akten der Jahre 2019 bis 2021 gesichtet, nach Wichtigkeit geordnet und bearbeitet. Priorität haben dabei Kindergärten, Krippen, Schulen, Projekte mit Drittmittelförderung sowie Infrastrukturprojekte der Wirtschaft.

Bis Fristablauf nicht vollständig gestellte Anträge schließen

Seit September 2022 besteht für den Landkreis die Möglichkeit, unvollständig gestellte Bauanträge, die innerhalb der gesetzlichen Frist durch Nachreichen der geforderten Unterlagen nicht vervollständigt wurden, durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu schließen.

Bauverwaltung des Landkreises Göttingen und Mitglieder des Baubeirats (von links): Stefan Wege (Fachbereichsleiter Bauen), Frank Psotta (Bauingenieur und Baumanagementfachmann), Andrea Sermond (Fachdienstleiterin Bauaufsicht), Doreen Fragel (Baudezernentin), Roman Graf (Architekt und Obmann der Architektenkammer), Birgitt Witter-Wirsam (Präsidentin Arbeitgeberverband Mitte), Thilo Diedrich (Geschäftsführer der Rüdershäuser Zimmerei Erhard Diedrich).
Bauverwaltung des Landkreises Göttingen und Mitglieder des Baubeirats (von links): Stefan Wege (Fachbereichsleiter Bauen), Frank Psotta (Bauingenieur und Baumanagementfachmann), Andrea Sermond (Fachdienstleiterin Bauaufsicht), Doreen Fragel (Baudezernentin), Roman Graf (Architekt und Obmann der Architektenkammer), Birgitt Witter-Wirsam (Präsidentin Arbeitgeberverband Mitte), Thilo Diedrich (Geschäftsführer der Rüdershäuser Zimmerei Erhard Diedrich). © Privat | Landkreis Göttingen

Durch die konsequente Umsetzung dieser gesetzlichen Rücknahmefiktion gem. Paragraf 69 Absatz 2 der Niedersächsischen Bauordnung werden Verfahren, die nicht weiterbearbeitet werden können, beendet und der Antrag muss neu gestellt werden.

Baubeirat mit Fachleuten zum regelmäßigen Austausch

Als weiteres unterstützendes Element wurde ein Baubeirat gegründet. In diesem Gremium tauscht sich die Bauverwaltung regelmäßig mit Fachleuten aus Architektur, Bauingenieurwesen und Handwerk aus.

Gemeinsam mit der Architektenkammer Niedersachsen und allen Mitarbeitern des zuständigen Fachdienstes sowie 30 Architekten, die regelmäßig beim Landkreis Bauanträge einreichen, fand außerdem ein Fachworkshop im August statt. Ziele sind eine Verbesserung der Kommunikation und schnellere Verfahrensabläufe.

Ein weiterer Fachworkshop ist mit Architekten aus der Region Göttingen geplant. Er soll unter anderem dabei unterstützen, den Leitfaden „Der schnelle Weg zur Baugenehmigung“ der Architektenkammer Niedersachsen im Sommer des laufenden Jahres und dessen Umsetzung in Göttingen bekannt zu machen.

Die Bauaufsicht leistet weiterhin derzeit interne Vorarbeiten unter Beteiligung der Mitarbeiter für die ab 1. Januar 2024 anstehende Digitalisierung der Niedersächsischen Bauordnung. Dabei stimmt man sich mit den umliegenden Landkreisen und der Stadt Göttingen ab.

Die Mitarbeiter der Bauaufsicht sind für Rückfragen und Terminabsprachen telefonisch ab Mittwoch, den 1. März, montags und mittwochs jeweils von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 16 Uhr erreichbar. Die Möglichkeit, Termine für andere Zeiten zu vereinbaren, bleibt davon unberührt. Die untere Bauaufsichtsbehörde ist zu den gleichen Zeiten am Standort Osterode unter Telefon 05522/960-4625 oder am Standort Göttingen unter Telefon 0551/525-2725 sowie per E-Mail an bauaufsicht@landkreisgoettingen.de zu erreichen.