Berlin. Millionen Deutsche müssen im Dezember 2022 keinen Gas-Abschlag bezahlen. Hartz-IV-Empfänger profitieren von der Entlastung aber nicht.

Nach langen Diskussionen sind sich Bund und Länder einig: Angesichts der explodierenden Energiepreise werden die Menschen in Deutschland in den kommenden Monaten deutlich entlastet. Geplant sind unter anderem eine Strom- und Gaspreisebremse sowie eine Einmalzahlung im Dezember, mit der der Staat die Gas-Abschläge von Privatkunden und kleineren Unternehmen übernimmt. Doch für Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger gibt es dabei einen Haken – sie profitieren nicht von der Entlastungszahlung. Mehr zum Thema: 49-Euro-Ticket und Preisbremsen – Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt

Hartz-IV-Empfänger dürfen Gas-Einmalzahlung nicht behalten

Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf einer Anfrage unserer Redaktion hervor. Demnach gelte zwar auch für Menschen, die Hartz IV erhalten, dass sie im Dezember keinen Gas-Abschlag bezahlen müssen. Bei der nächsten Jahresabrechnung wird das Geld, dass sie dadurch sparen, aber vom Jobcenter verrechnet. Das geht aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz der Bundesregierung hervor.

Die Begründung dafür scheint einleuchtend: Bei Hartz-IV-Empfängern werden die Heizkosten ohnehin vom Staat übernommen. Dafür erhalten sie von den Jobcentern Geld in der Höhe ihrer monatlichen Abschläge und zahlen das dann an den Energieversorger. Im Dezember entfällt diese Zahlung nun aber – und damit auch der Anspruch auf die Heizkosten-Übernahme. "Sozialleistungen werden immer nur soweit gewährt, als tatsächlich ein Bedarf besteht", schreibt das Arbeitsministerium dazu.

Hartz-IV-Empfänger müssen Gas-Einmalzahlung bei Jahresabrechnung zurückzahlen

Für Hartz-IV-Empfänger bedeutet das aber nicht, dass sie im Dezember weniger Geld erhalten. Denn in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob tatsächlich mit Gas geheizt wird, würde laut Ministerium "zu einem massiven Verwaltungsaufwand führen". Stattdessen wird das Geld wie gewohnt ausgezahlt. Bei der nächsten Jahresabrechnung wird dann vom zuständigen Jobcenter überprüft, ob die jeweilige Person von der Gas-Einmalzahlung profitiert hat. Ist das der Fall, wird das zu viel gezahlte Geld von den Empfängern zurückgefordert.

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Für viele Menschen, die Hartz IV beziehen, dürfte das eine Enttäuschung sein. Zwar ändert sich für sie nichts – die Heizkosten werden wie gewohnt vom Staat übernommen. Mehr Geld steht ihnen im Dezember aber durch die Einmalzahlung auch nicht zur Verfügung.

Damit das Gesetz wie geplant in Kraft treten kann, muss es noch vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden. Eine Zustimmung in beiden Parlamenten scheint auf Basis der Einigung zwischen Bund und Ländern aber sicher.

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.