Berlin. Der November bringt Veränderungen: Energiegrundpreise werden angepasst, Tierärzte viel teurer und es gibt Regeln für die Fußball-WM.

  • Im November ändern sich zahlreiche Dinge für Verbraucherinnen und Verbraucher
  • Für Haustierbesitzer kann es bald wesentlich teurer werden
  • Wer an der Autobahn auf die Toilette muss, muss ebenfalls tiefer ins Portemonnaie greifen
  • Alle Infos in der Übersicht

Wie in jedem Monat gibt es auch im November wieder viele Änderungen und neue Regeln für Verbraucherinnen und Verbraucher. Durch die anhaltende Energiekrise wird der Energiegrundpreis angepasst. Auch das Coronavirus bleibt nach wie vor wichtig und es könnte eine Änderung bei den Corona-Tests geben.

Andererseits beeinflusst auch die anstehende Fußball-WM in Katar Regelungen und Pflichten ab dem kommenden Monat. Und Haustierbesitzer sollten aufpassen: Für sie kann es nämlich bald wesentlich teurer werden. Das ändert sich im November.

Energiekrise: Energiegrundpreis für alle gleich

Ab dem 1. November ist der Grundpreis bei Energieversorgern für alle gleich, egal ob Bestands- oder Neukunden. Vor dem Hintergrund der Energiekrise mussten Neukunden teils deutlich mehr für Energie zahlen. Allerdings dürfen die Grundversorger die Ersatzversorgung nun deutlich teurer machen. Das heißt, sie können die Preise an die Börsenpreise anpassen, ohne dies zum 1. oder 15. des Monats mitzuteilen, teilte die Bundesnetzagentur mit.

Betroffen ist man davon, wenn der eigene Energieversorger zum Beispiel pleite geht und man nicht zu einem anderen Anbieter wechseln kann. Dann landet man für drei Monate in der Ersatzversorgung des Grundversorgers des jeweiligen Wohnorts. Nach den drei Monaten wird man dann in die Grundversorgung aufgenommen.

Neu im November: Gasspeicher sollen voller werden

Die deutschen Gasspeicher müssen nach Vorgaben der Bundesregierung zum 1. November zu 95 Prozent gefüllt sein, um besser über den Winter zu kommen. Insgesamt ist diese Schwelle zwar erreicht. Allerdings gilt die Regel für jeden einzelnen Speicher. Nicht alle waren zuletzt (Stand: 31. Oktober) ausreichend gefüllt.

Änderungen im November: ARD stellt vier SD-Sender ein

Zum 15. November stellt der öffentlich-rechtliche Sender ARD vier Programme ein, die bisher in SD übertragen wurden. Die Fernsehprogramme sind aber weiterhin in HD-Qualität zu empfangen. Betroffen von der Einstellung sind die ARD-Programme, die über Satelliten empfangen werden: ARTE, phoenix, tageschau24, ONE.

Tierarztbesuche werden teurer

Nach 23 Jahren gibt es zum ersten Mal wieder eine Anpassung der Tierarztgebühren. Ab dem 1. November wird in der Gebührenordnung nicht mehr zwischen Katzen und Hunden unterschieden. Für beide Haustiere kostet die allgemeine Untersuchung in Zukunft 23,62 Euro.

Vorher hatte die Untersuchung für Katzen knapp neun Euro und für Hunde um die 14 Euro gekostet. Auch Impfungen werden demnächst doppelt so teuer. Grund für diese Teuerung sind die gestiegenen Preise der Diagnosemethoden. Seit der letzten Änderung der Tierarztgebühren 1999 gibt es andere Geräte und Untersuchungsmöglichkeiten, die oftmals teurer sind als zuvor.

WM in Katar: Public Viewing auch nach 22 Uhr erlaubt

Pünktlich zur umstrittenen Fußball-WM der Männer in Katar hat das Bundeskabinett den nächtlichen Lärmschutz gelockert. Damit können zum Anpfiff am 20. November Public-Viewing-Veranstaltungen stattfinden. Fußball-Fans dürfen also auch nach 22 Uhr den öffentlichen Übertragungen der Spiele folgen. Die Lockerung des Lärmschutzes gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Corona-Testverordnung läuft aus

Aktuell gilt: Corona-Schnelltests sind nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen kostenlos. Dazu zählen zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschafts-Trimester, Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher (mit Nachweis).

Zum 25. November läuft diese Verordnung jedoch regulär aus. Sie ist seit Ende Juli gültig gewesen. Am 2. November ist jedoch eine Gesundheitsministerkonferenz geplant, in der aktuelle Regeln besprochen werden.

Krankenbegleitung von Menschen mit Behinderung erhält Krankengeld

Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung haben ab November Anspruch auf Krankengeld. Das gilt, wenn sie aus medizinischen Gründen Krankenhausaufenthalte begleiten und dadurch nicht zur Arbeit können.

Voraussetzung fürs Krankengeld: Die Aufenthalte müssen stationär sein. Zu Begleitpersonen zählen zum Beispiel oft Vertraute von Menschen, die schwere geistige Beeinträchtigung haben oder sich kaum verständigen können.

Geldumtausch ohne Gebühren für ukrainische Geflüchtete läuft aus

Ab November können können Geflüchtete aus der Ukraine ihre Währung Hrywna nicht mehr gebührenfrei zu Euro umtauschen. In teilnehmenden Banken können derzeit Beträge in Höhe von 10.000 Hrywna (etwa 277,71 Euro) umgetauscht werden. Bereits zum 30. Oktober ist diese Regelung ausgelaufen, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Darauf hat sich das Ministerium und die Deutsche Bundesbank mit der Nationalbank der Ukraine geeinigt. Akzeptiert werden Scheine im Wert von 100, 200, 500 und 1000 Hrywna.

Bezahltoiletten an Autobahnen

Der Toilettenbesuch wird an den meisten Autobahnraststätten teurer. Ab dem 18. November will der Toilettenbetreiber Sanifair das Nutzungsentgelt an den von ihm betriebenen rund 400 Toilettenanlagen entlang der Autobahnen von 70 Cent auf 1 Euro erhöhen. (ari/dpa)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.