Berlin. Die Gaspreise sollten laut Bundeskanzler Scholz fallen. Doch was ist, wenn der eigene Vertrag noch zu teuer ist? So kommt man da raus.

Nach langer Diskussion hat sich die Regierung auf eine Gaspreisbremse geeinigt. Laut Bundeskanzler Olaf Scholz sollten die Gaspreise jetzt zurückgehen. Seit dem 1. Oktober wurde die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf sieben Prozent reduziert.

Scholz kündigte an: "Die hohen Rechnungen werden sich dann wieder reduzieren." Doch es kann zu Preisunterschieden bei den einzelnen Gasanbietern kommen. Wie man aus einem zu teuren Stromvertrag wieder rauskommt:

Teurer Gasvertrag: Wie kündigt man?

Wenn der Gasanbieter die Preise erhöht, können Kundinnen und Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Und das unabhängig von ihrer Vertragsdauer.

"Der Vertrag endet an dem Vortag, ab dem Sie den neuen Preis zahlen müssten", so die Bundesnetzagentur auf ihrer Website. Der Vertrag müsse unbedingt vorher gekündigt werden. Am besten sollte das innerhalb von zwei Wochen ab Ankündigung der Preiserhöhung geschehen. Lesen Sie auch: Trotz Bremse - Wir müssen diesen Winter Energie sparen!

Die Kündigung erfolgt per E-Mail oder Post, abhängig vom Anbieter. Nachlesen kann man das in den AGBs des Gasanbieters. Über Vergleichsportale können Kundinnen und Kunden nach einem günstigeren Vertrag suchen.

Das Sonderkündigungsrecht greift auch bei einem Umzug. Falls weder ein Umzug noch ein Preiserhöhung vorliegen, gibt es noch die Möglichkeit, fristgerecht zu kündigen. Wie das funktioniert, ist abhängig vom jeweiligen Vertrag.

(fmg)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de