Berlin. Der Mindestlohn verbessert auch die Rente. Doch jetzt zeigt eine Berechnung: Wer weniger arbeitet, profitiert im Alter besonders stark.

Seit wenigen Wochen ist es beschlossene Sache: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland soll ab 1. Oktober ein Mindestlohn von 12 Euro gelten. Die Erhöhung der Lohnuntergrenze war ein Wahlversprechen der SPD und wurde im Koalitionsvertrag der Ampelparteien entsprechend festgeschrieben. Derzeit beträgt der Mindestlohn in Deutschland 9,82 Euro und soll stufenweise steigen.

In einem Zwischenschritt ist zum 1. Juli eine Anhebung auf 10,45 Euro geplant. Drei Monate später dann soll das Niveau der Lohnuntergrenze einmalig außerhalb der üblichen Erhöhungsschritte auf 12 Euro angehoben werden. Gegenüber heute ist das ein Plus von 22 Prozent, bezogen auf den ersten Juli beträgt der Zuwachs 15 Prozent.

Bis zu 6,2 Millionen Beschäftigte im unteren Einkommensbereich sollen von der Erhöhung profitieren. Sie werden in Zukunft mehr verdienen und damit auch mehr in die Rentenkasse einzahlen. Auch das ist ein Ziel der Erhöhung: die Alterssicherung von Menschen mit niedrigem Verdienst zu verbessern und sie dadurch besser vor Altersarmut zu schützen.

Der Mindestlohn von 12 Euro nützt bei der Altersrente vor allem Teilzeitkräften

Denn grundsätzlich gilt: Wer höhere Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung überweist, hat im Alter auch höhere Ansprüche. Doch gilt das offenbar nicht gleichermaßen für alle Beschäftigten, die Mindestlohn beziehen. Nach einer neueren Berechnung des Bundesverbands der Rentenberater kann sich die Erhöhung vor allem für Teilzeitkräfte positiv auf die gesetzlichen Altersbezüge auswirken.

Wer dagegen in Vollzeit arbeitet und den Mindestlohn erhält, profitiert im Rentenalter weitaus weniger davon als vielleicht zu erwarten wäre. Und das hat ausgerechnet mit einem anderen Projekt zu tun, das die Menschen im Alter besser absichern soll: mit der Grundrente.

Der Verband führt hierzu eine Rechenbeispiel an: Bei 12 Euro Mindestlohn, wie er ab Oktober gelten soll, ergibt sich bei einer 40 Stundenwoche über 52 Wochen im Jahr ein monatliches Bruttogehalt von 2080 Euro. Das wären etwa 60 Prozent des durchschnittlichen Entgelts aller gesetzlich Rentenversicherten.

Das Rentenplus für Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn ist deutlich kleiner

Geht man davon aus, dass der Mindestlohn für Vollzeitbeschäftigte auch in Zukunft bei rund 60 Prozent des Durchschnittsentgelts liegt, ergäbe sich hieraus nach 45 Beitragsjahren und 12 Euro Mindestlohn eine Monatsrente von brutto 1131 Euro. Darin enthalten wäre ein Zuschlag aus der Grundrente von 213 Euro. Nach Abzügen von Kranken- und Pflegeversicherung blieben im Monat etwa 1000 Euro übrig.

Die gleiche Rechnung haben die Rentenberater nun für Vollzeitbeschäftigte mit dem Mindestlohn von 10,45 Euro angestellt, wie er ab kommendem Juli gelten soll. Das Ergebnis: Nach 45 Arbeitsjahren ergibt sich eine monatliche Rente von 1093 Euro brutto beziehungsweise 966 Euro nach Abzug der Sozialabgaben.

Das bedeutet, dass das 15-Prozent-Plus beim Mindestlohn für Vollzeitbeschäftigte lediglich zu einem Rentenplus von 3,5 Prozent führt. Das dürfte viele enttäuschen. Der Grund für dieses deutliche Missverhältnis liegt laut dem Fachverband in der Art der Berechnung der 2021 eingeführten Grundrente.

Grundrenten-Experte spricht von „Kannibalisierungseffekt“

Etwa drei Viertel einer höheren Rente aufgrund des Mindestlohnanstiegs gingen durch den niedrigeren Grundrentenzuschlag verloren. Es komme zu einem „Kannibalisierungseffekt“, beobachtet Andreas Irion, Mindestlohn- und Grundrentenexperte im Vorstand des Bundesverbandes der Rentenberater. „Es ist nicht gerecht“, kritisiert er. Den Fehler sieht er im System zur Berechnung der Grundrente.

Für die Gruppe der Teilzeitbeschäftigten bringt die Anhebung der Lohnuntergrenze in Deutschland hingegen durchaus Vorteile. So profitieren laut der Kalkulation des Verbands in besonderem Maße die, die etwas mehr als 20 Stunden pro Woche zum zukünftige Mindestlohn von 12 Euro arbeiten.

Der Verband hat errechnet, wie viel mehr sie im Alter haben, wenn sie beispielsweise bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 22,5 Stunden 12 Euro statt 10,45 Euro verdienen. Nach 35 Beitragsjahren würde sich demnach für diese Gruppe die monatliche Rente einschließlich des Grundrentenzuschlags von 350 Euro auf 753 Euro brutto erhöhen.

Die Rente von Teilzeitbeschäftigten steigt beim Mindestlohn mehr als bei Vollzeitkräften

Das wäre mehr als eine Verdoppelung der Bezüge, obwohl sich der Mindestlohn nur um knapp 15 Prozent erhöht hat. Sie hätten also einen überproportional hohen Nutzen. Vor dem Hintergrund dieser sehr unterschiedlichen Szenarien warnt Experte Irion die Politik vor „einfachen Aussagen zu den Auswirkungen des neuen Mindestlohns auf die Rente“.

Vielmehr sieht Irion Beratungsbedarf, und zwar „sowohl für diejenigen mit niedrigem Verdienst als auch für die verantwortlichen Politiker“. Vor allem bei Letzteren seien es ja gewesen, die das derzeitige unstimmige Berechnungssystem zu verantworten hätten. Ausgerechnet bei ihnen sei aber der Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Grundrente bislang wenig bekannt.

Grundrente gibt es seit Januar 2021, sie wird seit Mitte vergangenen Jahres ausbezahlt

Die Grundrente wurde zum 1. Januar 2021 von der Großen Koalition aus CDU, CSU und SPD eingeführt. Die Auszahlung läuft seit Mitte des vergangenen Jahres. Den vollen Zuschlag erhält, wer mindestens 35 Jahre zwischen mindestens 30 und höchstens 80 Prozent des bundesweiten Durchschnittsverdiensts aller Rentenversicherten erhalten hat und sozialsversicherungspflichtig beschäftigt war.

Bei wem dies für mindestens 33 Jahre der Fall war, erhält einen teilweisen Zuschlag auf seine Altersrente. Angerechnet werden unter anderem auch Erziehungs- und Pflegezeiten sowie Ersatzzeiten beim Militär oder im Zivildienst.

Dieser Text erschien zuerst auf www.waz.de

SystemDie gesetzliche Rente funktioniert nach dem Äquvivalenz- und dem Solidarprinzip.
Renten-ArtenGrund-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente
AusnahmenSelbstständige und Freiberufler sind in der Regel von der Versicherungspflicht befreit.
FinanzierungDie gesetzliche Rente in Deutschland ist grundsätzlich umlagenfinanziert.
ProblemeDie Unterfinanzierung resultiert hauptsächlich aus der zunehmend älter werdenden Bevölkerung in Deutschland.
Drei SäulenDie Altersvorsorge in Deutschland umfasst die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge.
UrsprungDie gesetzliche Rente wurde am 22. Juli 1889 unter Reichskanzler Otto von Bismarck offiziell eingeführt.