Berlin. Die Corona-Inzidenz in Frankreich ist stark gestiegen – während der Urlaubszeit. Ein Teil des Landes gilt deshalb als Hochrisikogebiet.

  • In Frankreich sind die Corona-Zahlen konstant hoch
  • Teile des Landes gelten als Hochrisikogebiete
  • Diese Regeln gelten vor Ort

Viele Deutsche hat es in den vergangenen Wochen in den Urlaub nach Frankreich gezogen. Doch der war vor allem für Ungeimpfte nicht überall ohne Probleme möglich, denn Teile des Landes gelten als Hochrisikogebiete. Betroffen sind die Regionen Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur und verschiedene Überseegebiete, wie auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI) zu sehen ist.

Corona: Frankreichs Inzidenz liegt deutlich über 200

Der Blick auf die durch die Delta-Variante gestiegenen Corona-Zahlen in Frankreich könnte die Vorfreude auf den Frankreich-Urlaub bei vielen Menschen ohnehin getrübt haben. Seit Ende Juli liegt die landesweite Inzidenz über 200, aktuell beträgt sie 208,5 (Stand: 27. August). Auf der beliebten Ferieninsel Korsika lag die Zahl zeitweise sogar bei 722,2.

Die Ministerien für Gesundheit und Inneres sowie das Auswärtige Amt verzichteten nach Informationen unserer Redaktion darauf, ganz Frankreich zum Hochrisikogebiet zu erklären, weil die Inzidenzen geographisch sehr differenziert seien. Eine Einstufung nach Regionen sei „epidemiologisch sinnvoll und angezeigt“, heißt es aus Regierungskreisen.

Frankreich als Hochrisikogebiet: Die Folgen für Urlauberinnen und Urlauber

Einreisende aus Hochrisikogebieten müssen in Deutschland in eine zehntägige Quarantäne, wenn sie kein Impf- oder Genesenenzertifikat vorweisen können. Die Selbstisolierung kann frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test auf Covid-19 beendet werden.

Frankreich-Urlaub: Einreise und Regeln vor Ort

Obwohl die Lage in Frankreich kritisch ist, ist die Einreise aus EU-Staaten und vielen weiteren Ländern, die von der französischen Regierung als "grün" eingestuft sind, aktuell ohne bestimmten Reisegrund möglich. Urlauber ab 12 Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden alten Antigen- oder PCR-Test, einen Nachweis über einen vollen Impfschutz oder über eine Genesung vorweisen. Außerdem müssen Einreisende eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben.

Vor Ort müssen Personen ab 11 Jahren in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht im Freien besteht nur bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten. Zudem muss vielerorts ein sogenannter "pass sanitaire" mit sich geführt werden. Dabei handelt es sich um einen Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder einen aktuellen negativen Test.

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Eine Ausgangssperre gilt nur noch in den Überseegebieten Martinique (21 bis 5 Uhr) und La Réunion (23 bis 5 Uhr). Gastronomiebetriebe im Außenbereich, darunter auch nicht-essentielle Geschäfte, sind wieder geöffnet. Weitere Lockerungen für die Gastronomie in Innenräumen oder Freibäder sind ebenfalls erfolgt. (te/san)