Berlin. Wer wegen Flutschäden das Haus oder den Pkw nicht mehr nutzen kann, darf sich von der Beitragspflicht befreien – unter Bedingungen.

Wer in der Hochwasser-Katastrophe Haus, Wohnung oder Betriebsstätte verloren hat, kann sich ab sofort von der Rundfunkgebühr befreien lassen. ARD, ZDF und Deutschlandradio einigten sich auf unbürokratische Entlastungen der Geschädigten. Das teilte die Verwaltungsgemeinschaft am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit. Beitragszahlende, deren beitragspflichtige Wohnungen, Betriebstätten oder Kraftfahrzeuge wegen Hochwasserschäden nicht mehr nutzbar seien, könnten beim Beitragsservice eine Abmeldung ihres Kontos beantragen.

Hochwasser: So können Sie sich von Rundfunkgebühr abmelden

Konkret gelten demnach folgende Regeln:

  • Sind eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Auto nur vorübergehend nicht nutzbar, besteht für diesen Zeitraum die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos. Dafür reiche ein Anruf aus.
  • Wurden die Wohnung, Betriebsstätte oder das Fahrzeug vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet die Beitragspflicht, und das Konto kann umgehend abgemeldet werden. Dazu reiche eine kurze schriftliche Mitteilung an den Beitragsservice, teilte die Kommunikationsabteilung mit.
  • Eine dauerhafte Abmeldung sei ohne Nachweise möglich. Allerdings prüfe der Beitragsservice in beiden Fällen auf Basis offizieller behördlicher Informationen, ob es sich bei dem Konto tatsächlich um eine potenziell betroffene Adresse handele.
  • Auch können Betroffene Zahlungserleichterungen vereinbaren; Beitragszahlenden kann etwa ein Zahlungsaufschub gewährt werden
  • Für eine schnelle Bearbeitung des Anliegens sollte die neunstellige Beitragsnummer angegeben werden
  • Die vorübergehende Abmeldung kann auch über das Kontaktformular auf rundfunkbeitrag.de geschehen
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    Rundfunkgebühr: Abmeldung wegen Hochwasserschaden rückwirkend möglich

    Eine Abmeldung ist den Angaben zufolge bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juli 2021 möglich. Betroffene Beitragszahler hätten also bis Jahresende Zeit. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge sollen erstattet werden. Darüber hinaus seien Vereinbarungen über einen Zahlungsaufschub möglich. Weitere Informationen sowie die notwendigen Online-Formulare finden sich auf rundfunkbeitrag.de

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    „Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio spricht allen Betroffenen, insbesondere jenen, die durch die Flut Angehörige verloren haben, sein Beileid aus und sichert eine zügige und unbürokratische Bearbeitung ihrer Anliegen zu“, hieß es in der Mitteilung. (pcl/dpa) Weiterlesen: Hochwasser: So können Sie jetzt für Betroffene spenden