Berlin. Die Politik hat den Flutopfern schnelle Hilfen versprochen. Welche Unterstützung gibt es nun für die, die sowieso schon wenig haben?

  • Die Hochwasser-Katastrophe trifft Beziehende von Hartz-IV besonders hart
  • Die Jobcenter können unter bestimmten Voraussetzungen aber helfen
  • Lesen Sie hier, was Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger nun wissen sollten

Die Hochwasserkatastrophe hat vor allem im Westen Deutschlands einen immensen Schaden angerichtet. Ganze Ortschaften wurden verwüstet, die Infrastruktur ist immer noch in weiten Teilen lahmgelegt. Häuser und Wohnungen sind zerstört. Die Politik hat den Flutopfern 400 Millionen Euro an Soforthilfen versprochen. Doch wird das Geld bei allen schnell genug ankommen?

Besonders angewiesen auf zügige Hilfe nach der Flut sind Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger. Denn unvorhergesehene Ausgaben sind für sie sowieso schon schwer zu stemmen. Einen Hausrat mit dem Nötigsten auf die Schnelle zu ersetzen, dürfte für sie fast unmöglich sein. Wir haben zusammengetragen, was Leistungsempfänger in den Hochwassergebieten jetzt wissen sollten.

Hochwasser: Zahlt das Jobcenter neue Möbel?

Hat die Flut den Hausrat wie Möbel, Lampen oder Küchengeräte zerstört, ist es grundsätzlich möglich, dass das Jobcenter Hartz-IV-Beziehenden eine neue Ausstattung zahlt. "Voraussetzung dafür ist, dass diese Kosten weder durch eine Versicherung noch durch ein anderweitiges Nothilfeprogramm erstattet werden", sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit unserer Redaktion.

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Je nach zuständiger Kommune können die Jobcenter allerdings unterschiedliche Vorgaben haben. Letzten Endes entscheidet also das Amt vor Ort, welche konkreten Ansprüche es gibt.

Werden Hochwasserhilfen auf Hartz IV angerechnet?

Wie und wann die Soforthilfen die Flutopfer genau erreichen sollen, steht noch nicht fest. Bund und Länder wollen die Organisation zeitnah planen. Die Bundesagentur für Arbeit kann daher noch nicht sagen, was im Besonderen für Hartz-IV-Beziehende gelten wird.

Fest steht aber: Bei der Flutkatastrophe im Jahr 2013 waren die Hilfsgelder nicht auf das Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, angerechnet worden.

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Dürfen Hartz-IV-Empfänger beim Hochwasser helfen?

Wenn Hartz-IV-Empfänger und -Empfängerinnen in den Hochwassergebieten helfen wollen, gibt es für sie in dieser Zeit beim Amt keine Meldepflicht. Außerdem müssen sie nicht zwingend eine angebotene Maßnahme oder Beschäftigung annehmen.

Auch Mitarbeiter der Arbeitsagentur und der Jobcenter sind als Helfer im Einsatz, wie der Sprecher mitteilt.

Ein vom Hochwasser zerstörtes Haus in Bad Neuenahr-Ahrweiler in Rheinland-Pfalz.
Ein vom Hochwasser zerstörtes Haus in Bad Neuenahr-Ahrweiler in Rheinland-Pfalz. © Christof STACHE / AFP

Hartz IV: Gibt es Sanktionen trotz Hochwasser?

Vom Hochwasser betroffenen Hartz-IV-Beziehenden drohen aktuell keine Sanktionen, wenn sie einen Termin im Jobcenter nicht wahrnehmen können. "Vorab wäre eine telefonische Absage hilfreich, damit die Gesprächszeit neu vergeben werden kann", so der Sprecher der Arbeitsagentur.

Hochwasser: Sind die Jobcenter erreichbar?

Der Ausnahmezustand durch die Flut geht auch an den Jobcentern nicht spurlos vorbei. Sollten die Ämter selbst direkt von der Flut betroffen sein, gehen für die Kundinnen und Kunden jedoch keine Ansprüche verloren. Laufende Zahlungen sind laut Arbeitsagentur nicht betroffen.

Hartz-IV-Regelsatz: Werden Hilfen verrechnet?

Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, hat gefordert, Fluthilfen nicht mit anderen Unterstützungsleistungen zu verrechnen. "Unter den vielen Hochwasseropfern sind auch Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Ihnen dürfen wir keine weiteren Härten zumuten", sagte Kober am Freitag.

Sozialminister Hubertus Heil (SPD) müsse deshalb dafür Sorge tragen, dass Soforthilfen nicht auf den Hartz-IV-Regelsatz angerechnet werden. "Sonst wäre die Hilfe für sie wertlos", sagte Kober.

"Darüber hinaus sollte Heil Klarheit schaffen, mit welchen Hilfen der Jobcenter die Betroffenen rechnen können und wie diese abgewickelt werden. Dafür wäre eine Hotline hilfreich, die die von der Unwetterkatastrophe im Westen Deutschlands betroffenen Menschen informiert und berät."

(jtb)