Berlin. Wenn der Flug ausfällt oder die Bahn stundenlang verspätet ist, können sich Verbraucher oft erfolgreich wehren. Wer ihnen dabei hilft.

Flugausfälle und Verspätungen bei Airlines und Bahnen: Mit dem deutlich steigenden Reiseverkehr nach der Corona-Pandemie steigen auch wieder die Beschwerden von Urlaubern massiv an. 2022 hat sich die Zahl der Schlichtungsanträge von Reisenden gegen Verkehrsunternehmen im Vergleich zum Vorjahr von 15.674 auf 30.307 Fälle fast verdoppelt, berichtet die Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr (söp), Sabine Cofalla, in Berlin.

Für dieses Jahr erwartet die Schlichtungsstelle, dass die Zahl weiter steigt und annähernd wieder so viele neue Anträge eingehen wie im Vor-Corona-Jahr 2019 mit rund 26.000 Fällen. Als Unsicherheit für die Prognose bleibt jedoch, welche konkreten Folgen Inflation, Ukraine-Krieg und mögliche neue Virus-Varianten auf das Reisegeschehen haben.

Die meisten Schlichtungsanträge (84,7 Prozent) sind im vergangenen Jahr wegen Schwierigkeiten im Flugverkehr eingegangen – insgesamt 25.660 Fälle. Die meisten Reisenden versuchten Entschädigungen wegen Annullierungen von Flügen (43 Prozent) und Verspätungen (23 Prozent) durchzusetzen. Bei 9 Prozent ging es um Probleme mit dem Gepäck, bei weiteren 9 Prozent um Nichtbeförderung zum Beispiel wegen pandemiebedingter Einreisebeschränkungen.

Flug und Bahn: Schlichtung ist für Verbraucher kostenlos

Auf die Bahn entfielen 12,4 Prozent aller Schlichtungsanträge – und damit 3746 Fälle. Die Hauptbeschwerden betrafen Zugausfälle (28 Prozent) und Verspätungen (20 Prozent). Aber auch Streiks (13 Prozent) und Ticketstornierungen (11 Prozent) waren häufig Grund für eine Schlichtung. Auf Fernbusse entfielen 0,8 Prozent aller Beschwerden, zumeist wegen Nichtbeförderung (28 Prozent) oder Verspätungen (26 Prozent).

Die Schlichtungsstelle hat 2022 insgesamt 19.196 Fälle abgeschlossen und dabei in mehr als 85 Prozent eine Einigung zwischen den Reisenden und den Verkehrsunternehmen erzielt.

Die söp ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen außergerichtlich vermittelt. Voraussetzung für die Annahme eines Verfahrens ist, dass sich betroffene Reisende in der Sache zuvor erfolglos gegenüber einem Verkehrsunternehmen beschwert hatten. Die Schlichtung ist für die Verbraucher kostenfrei. Sie ist von der Bundesregierung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) anerkannt.