Berlin. Ein Experte erklärt, warum es verschiedene Möglichkeiten bei der Bezahlung mit Karte gibt. Und worauf Kunden beim Einkauf achten müssen

„Bitte die Geheimzahl eingeben und mit Grün bestätigen“. Mit routinierter Freundlichkeit erklingt dieser Satz jeden Tag an tausenden Kassen in Deutschland. Wer in der Hektik dreimal die falsche PIN eingibt, wünscht sich, dass die Verkäuferin doch lieber nach einer Unterschrift auf dem Kassenzettel gefragt hätte.

Da gibt es doch sowieso keinen Unterschied für den Verbraucher, oder? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum bargeldlosen Bezahlen mit EC-Karte erklärt der Experte David Riechmann, Referent für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Verbraucherzentrale NRW.

Wie unterscheiden sich PIN- und Unterschriften-Zahlung?

„Bei der PIN-Zahlung wird direkt bezahlt“, erklärt Riechmann. Vom EC-Terminal im Laden wird zunächst geprüft, ob überhaupt genug Geld auf dem Konto für die anstehende Zahlung zur Verfügung steht. Die Bank gibt dann ein Signal zurück ans Terminal und das dem Händler mit. „Mit der Eingabe der PIN löst man dann die Zahlung aus. In dem Moment wird bezahlt“, sagt Riechmann.

Hier kommt es auch schon zum großen Unterschied zur Unterschrift: Durch die Signatur auf dem Kassenbon erteilt man dem Händler die Erlaubnis für einen Lastschriftvertrag. „Da unterschreibt man ja immer auf der Rückseite des Belegs einen ziemlich langen Text, den sich wenige Leute durchlesen. Hier wird dem Anbieter die Vollmacht erteilt, eine Lastschrift durchzuführen“, so Riechmann.

Und welchen Unterschied macht das dann für den Kunden?

Für den normalen Kunden im Supermarktist es egal, wie bezahlt wird. Für den Händler ist aber das PIN-Verfahren sicherer. So sieht er sofort, dass das Konto gedeckt ist. Wenn der Kunde also kein Geld auf dem Konto hat, kann die Zahlung nicht durchgeführt werden.

„Bei der Lastschrift ist es so, dass der Händler im Nachgang das Geld erst vom Konto abbucht. Das heißt, er trägt ein gewisses Risiko“, erklärt der Experte. Dafür ist die Zahlung mit PIN für die Händler oft etwas teurer. In der Regel zahlt der Händler bei PIN-Zahlung zwischen 0,2 und 0,3 Prozent des Rechnungsbetrags, bei Zahlung mit Unterschrift hingegen so gut wie gar nichts.

Müssen Kunden also auf Nichts achten?

„Eigentlich nicht. Natürlich muss das Konto immer gedeckt sein. Wenn aber ein Konto aufgelöst wird und der Kunde mit Unterschrift zahlt, kann es zu Problemen kommen. Wenn dann der Händler den Betrag nicht innerhalb von zwei Tagen abbucht, existiert das Konto im schlimmsten Fall nicht mehr“, so Riechmann. Der Händler muss dann den Zahlungsempfänger ermitteln. Der Aufwand kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Ein Experten-Tipp: Wenn man ein Konto wechselt, sollte man darauf achten, nicht unbedingt mit Unterschrift zu zahlen. Andernfalls fällt für den Kunden die ausstehende Ermittlungsgebühr an.

Der Vorteil beim Bezahlen mit Unterschrift liegt im Widerrufsrecht von Zahlungen. Das ist ein Sicherungsmechanismus, der verhindert, dass Händler Beträge vom Konto abbuchen können, die gar nicht hätten abgebucht werden sollen.

„Das ist beim Einzelhandel nicht üblich. Sowas kommt eher bei Missbrauchsfällen oder beim Online-Shopping zum Einsatz, um sich bei falschen Abbuchungen zu wehren. Die Möglichkeit, eine Lastschrift zurückbuchen zu lassen, bedeutet aber nicht, dass Kunden ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen müssen“, sagt der Experte.

Gelten bei Kreditkarten eigentlich die gleichen Regeln?

Riechmann: „Vom Prinzip ist es das Gleiche. Natürlich funktionieren Kreditkarten anders als Girokarten, aber in Sachen PIN oder Unterschrift gibt es keine Unterschiede.“

Funktioniert das kontaktlose Bezahlen nur bei Kreditkarten?

Mittlerweile bieten auch manche Banken das kontaktlose Bezahlen für Girokarten, auch bekannt als NFC (Near Field Communication). NFC ist allerdings in seiner Reichweite beschränkt, sagt Riechmann: „Häufig ist das limitiert auf kleine Beträge bis zu 25 Euro, bei denen man keine PIN eingeben muss. Es kann aber sein, dass hin und wieder auch der PIN abgefragt wird, um die Sicherheit zu gewährleisten.“

Kreditkarten unterscheiden sich in Sachen PIN oder Unterschrift von Girokarten überhaupt nicht.
Kreditkarten unterscheiden sich in Sachen PIN oder Unterschrift von Girokarten überhaupt nicht. © dpa | Ole Spata

Und warum gibt es im gleichen Laden sowohl Kartenzahlungen mit PIN als auch mit Unterschrift?

Das entscheiden die Händler selbst. Auf manche Kassenzetteln ist auch zu lesen, dass diese Entscheidung zufällig getroffen wird. Ob dahinter ein System steckt, kann auch der Experte nicht mit letzter Gewissheit sagen. Riechmann vermutet allerdings, dass hier der Händler zwischen Kosten des PIN-Verfahrens und seiner Sicherheit abwägen wird.

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