Berlin. Ein Vorgesetzter will einen Beschäftigten entlassen. Welcher Weg dafür der zuverlässigste ist, erklärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hier beantwortet Dr. Heiko Peter Krenz, Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin, Leserfragen.

Ich führe einen kleinen Betrieb und möchte demnächst einen meiner Mitarbeiter entlassen. Kann ich seine Kündigung per Einschreiben versenden? Gilt das als ein sicherer und unanfechtbarer Weg, um einem Mitarbeiter zu kündigen?

Das sagt der Anwalt: Als Absender einer Kündigung sind Sie mit einem Einschreiben nicht auf der sicheren Seite. Der Empfänger könnte nämlich durchaus behaupten, dass ihm zwar ein Einschreiben zugestellt wurde, aber der Inhalt dieses Briefs gar nicht Ihre Kündigung war, sondern irgendein anderes Informationsschreiben Ihres Unternehmens.

Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. © privat | privat

In solch einem Fall befänden Sie sich in einer schwierigen Situation: Sie können zwar beweisen, dass Ihr Einschreiben durch die Post tatsächlich zugestellt wurde, jedoch können Sie nicht belegen, dass der Inhalt dieses Schreibens wirklich eine Kündigung war. Darüber hinaus kann es bei einem Einschreiben mit Rückschein durchaus passieren, dass der Empfänger nicht zu Hause ist und er den Brief auch später nicht von der Post abholt. Die Kündigung wird dann an Sie zurückgesendet. Damit wäre sie also nicht fristgerecht zugegangen und dementsprechend zum genannten Termin auch nicht gültig.

Wirklich beweiskräftig zugestellt wird eine Kündigung nur dann, wenn sie persönlich übergeben wird. Am einfachsten geschieht das durch Sie selbst im Rahmen eines Entlassungsgesprächs im Unternehmen.

Übergabe durch Gerichtsvollzieher

Sie können die Kündigung aber auch durch einen Boten oder sogar durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Die Zustellung mittels eines Gerichtsvollziehers ist absolut sicher. Sie kann aber aufgrund des längeren Verwaltungsweges etwas länger dauern. Das kann sich in Fristfragen als problematisch erweisen.

Wenn Sie einen Boten mit der Übergabe betrauen, ist es oberstes Gebot, dass er zuverlässig ist und zweifelsfrei den richtigen Briefkasten für den Einwurf nutzt: Eventuell gibt es ja Familien gleichen Namens im Haus. Außerdem müssen Sie darauf achten, dass der Bote sich vorher vom Inhalt des Briefs überzeugt hat, um gegebenenfalls als Zeuge zur Verfügung zu stehen.