Lübeck/Hamburg. Zwei Burgerketten streiten sich: „Peter-Pane“-Inhaber Junge verklagt seinen alten Arbeitgeber „Hans im Glück“ auf 4,2 Millionen Euro.

  • Der Geschäftsführer von 17 „Peter Pane“-Burgerrestaurants verklagt seinen ehemaligen Arbeitgeber “Hans im Glück“
  • Er fordert nach seiner Kündigung 4,2 Millionen Euro Schadensersatz
  • Durch die Kündigung sei er gezwungen gewesen, die Restaurants in kurzer Zeit auf ein neues Konzept umzurüsten.

Der Streit zwischen den Burgerketten „Hans im Glück“ und „Peter Pane“ geht in die nächste Runde. Patrick Junge (40), Geschäftsführer von 17 „Peter Pane“-Restaurants in Norddeutschland, verklagt seinen ehemaligen Arbeitgeber auf Schadensersatz.

4,2 Millionen Euro will der Spross der Lübecker Bäcker-Dynastie vor dem Münchner Oberlandesgericht erstreiten. „Die ungerechtfertigte Kündigung des Franchisevertrags durch ,Hans im Glück’ ist für uns ein harter, unerwarteter Schlag gewesen. Wir haben 4,2 Millionen Euro investieren müssen, um die Zukunft der Restaurants und der 700 Arbeitsplätze zu sichern“, so Patrick Junge.

Zerwürfnis mit den bayrischen Eigentümern

Junge war bis Ende 2016 mit seiner Firma Paniceus GmbH Franchise-Partner für zwölf „Hans im Glück“-Lokale gewesen, bevor es zum Zerwürfnis mit den bayrischen Eigentümern kam. Laut einem Schreiben seines Anwalts Jörg Forthmann sei er durch die Kündigung gezwungen gewesen, die Restaurants binnen weniger Wochen auf ein neues Konzept umzurüsten. „Das führte dazu, dass an wenigen Punkten noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen waren, was ‘Hans im Glück’ zur Plagiatsklage veranlasste. Beim Gerichtsprozess im vergangenen Jahr waren diese Punkte allerdings ausgeheilt.“ (vfe)

Dieser Text ist zuerst auf abendblatt.de erschienen.