Berlin. In immer mehr Produkten ist der Zusatzstoff E410 verunreinigt. Könnte es wegen eines krebserregendes Gases zu Massenrückrufen kommen?

Johannisbrotkernmehl ist als Zusatzstoff in unzähligen Lebensmitteln enthalten. Es gilt als unbedenkliches Verdickungsmittel und darf deshalb uneingeschränkt eingesetzt werden – sogar in Bio-Produkten. Doch scheinbar sind immer größere Mengen des auch unter E410 bekannten Zusatzstoffs mit einem krebserregenden Gas belastet.

Lebensmittelaufseher haben in Proben von Johannisbrotkernmehl nämlich Ethylenoxid nachweisen können. Das könnte für viele Lebensmittelhersteller bedeuten, dass sie Produkte öffentlich zurückrufen müssen – und zwar nicht gerade wenige. E410 findet sich in zahlreichen verarbeiteten Nahrungsmitteln, von Joghurt und Eis über Backwaren bis hin zu Instant-Nudeln und Schokolade.

Ethylenoxid: Gasförmiges Desinfektionsmittel ist krebserregend

Beim gasförmigen Ethylenoxid handelt es sich um ein Desinfektionsmittel. Das Bundesinstitut für Risikobewertung schätzt den Konsum von Ethylenoxid als schädlich ein. "Ethylenoxid ist erbgutverändernd und krebserzeugend. Einen Richtwert ohne Gesundheitsrisiko gibt es somit nicht, und Rückstände des Stoffes in Lebensmitteln sind grundsätzlich unerwünscht", so die Behörde.

Eigentlich ist der Einsatz von Ethylenoxid in der Europäischen Union verboten. Allerdings wird das Gas zum Beispiel in asiatischen Ländern eingesetzt und gelangt so in Produkte für den europäischen Markt. Immer häufiger gibt es derzeit Meldungen über kontaminiertes Johannisbrotkernmehl aus der Türkei. Lesen Sie auch: Reise storniert: Wann Kunden ihre Geld zurückverlangen können

Zuletzt fanden Fachleute in zahlreichen Proben von Instant-Nudeln Rückstände des als krebserregend geltenden Gases. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart untersuchte 25 Proben. In elf davon sei Ethylenoxid nachweisbar gewesen, teilte das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart mit.

Es sei somit von einer in der EU nicht zulässigen Begasung von einzelnen Komponenten oder Zusatzstoffen auszugehen. Bei den aktuellen Untersuchungen fielen besonders Produkte aus Vietnam, Korea und China auf. Proben aus Thailand, Indonesien und der EU waren laut Ministerium dagegen weitestgehend unauffällig. Weil die Probenzahl derzeit noch relativ niedrig sei, könne das Ergebnis noch nicht als repräsentativ angesehen werden.

Bei den beanstandeten Produkten müssten die verantwortlichen Lebensmittelunternehmen nun die notwendigen Schritte ergreifen, um die betroffenen Chargen vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen. Erste Unternehmen hätten dies auch bereits getan, sagte ein Sprecher des baden-württembergischen Verbrauchschutzministeriums.

Verunreinigte Lebensmittel: Ab welcher Menge muss gewarnt werden?

Nicht ganz einig sind sich Behörden allerdings in der Frage, ob Lebensmittel zurückgerufen werden müssen, die nur Spuren der verunreinigten Zusatzstoffe enthalten, wodurch generell so wenig von Ethylenoxid enthalten ist, dass der Anteil unter der Nachweisgrenze liegt.

Das war zuletzt der Fall bei Eiscreme-Produkten des Herstellers Mars. Dieser rief Anfang August bestimmte Chargen der Eis-Riegel Snickers, Snickers-Crisp, Snickers-White, Bounty, Twix sowie vom Stieleis M&M's zurück.

Mars rief Eis wegen Ethylenoxid zurück – trotz geringer Konzentration

Mars erklärte, der Verzehr der Eiscreme-Produkte sei zwar nicht schädlich, da der Gehalt der von der Ethylenoxid-Verunreinigung betroffenen Zutat Johannisbrotkernmehl in den Eiscreme-Rezepturen sehr gering sei. Der mögliche Anteil von Ethylenoxid im fertigen Eis-Produkt liege bei wenigen Teilchen pro Milliarde. "Diese geringe Konzentration stellt kein Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher dar", betonte der Lebensmittelhersteller.

"Nach einer umfassenden Untersuchung" hatte das Unternehmen nach eigenen Angaben zunächst entschieden, die betroffenen Produkte in Deutschland nicht aus dem Verkauf zu nehmen. "Um der Verunsicherung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu begegnen" habe man sich aber schließlich für einen freiwilligen Rückruf der Produkte entschieden.

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EU übt Druck auf Mitgliedsländer aus – droht riesige Rückrufaktion?

Die Kommission der Europäischen Union übt in puncto Lebensmittelsicherheit mittlerweile mehr Druck auf die Mitgliedsstaaten aus: Das zuständige Krisenmanagement-Team im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit der EU hatte bereits am 13. Juli die Empfehlung ausgesprochen, grundsätzlich alle Chargen zurückzurufen, die auch nur theoretische Mengen des kontaminierten Johannisbrotkernmehls enthalten könnten. Die Mitglieder des Gremiums gehen davon aus, dass keine "sichere Aufnahmemenge" für Ethylenoxid gibt.

Der Lebensmittelbranche könnte deshalb eine Rückruf-Aktion von nie dagewesenem Ausmaß drohen. Während Mars die Produkte noch freiwillig zurückrief, könnten in Zukunft viele Hersteller gezwungen sein, große Mengen von Lebensmitteln zurückzuordern. Andere EU-Staaten, darunter Frankreich, gehen bereits sehr viel rigoroser gegen derartige Verunreinigungen in Lebensmitteln vor. In Deutschland sind die Bundesländer für die Lebensmittelüberwachung zuständig. Und dort wird die Umsetzung der EU-Empfehlung wohl teilweise blockiert.

Wie die "Lebensmittelzeitung" berichtet, hält das baden-württembergische Verbraucherschutzministerium amtliche Maßnahmen nur dann für geboten, wenn Ethylenoxid oder das Abbauprodukt 2-Chlorethanol tatsächlich in den Endprodukten nachweisbar ist. Auch das Verbraucherschutzministerium von Nordrhein-Westfalen sieht ein Verkehrsverbot nur dann für angebracht, wenn die Verunreinigungen gesichert oberhalb der Bestimmungsgrenze nachgewiesen werden könne.

Immer mehr Produkte von Ethylenoxid-Verunreinigung betroffen

Auf der Internetseite lebensmittelwarnung.de des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit können Verbraucher und Verbraucherinnen einsehen, vor welchen Produkten bereits gewarnt wird. Es wurde zuletzt auch vor anderen Produkten wegen Ethylenoxid gewarnt.

So musste die Discounter-Kette Lidl Produkte der pflanzlichen Eigenmarke "Vemondo" zurückrufen. Bei "Vemondo Veganer Mozzarelli, 100g" und "Vemondo Vegane Sticks Cheese-Style, 250g" können nicht ausgeschlossen werden, dass das verwendete Johannisbrotkernmehl mit Ethylenoxid (ETO) belastet sei, teilte der Discounter auf seiner Webseite mit.

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(fmg/mit dpa)