Hamburg. YouTuber „ApoRed“ muss erneut vor Gericht. Diesmal aber aus freien Stücken. Denn er legt nach dem Bombenstreich-Urteil Berufung ein.

  • YouTuber „ApoRed“ muss erneut vor Gericht
  • Diesmal aber aus freien Stücken
  • Denn er legt nach dem Bombenstreich-Urteil Berufung ein

Der Strafprozess um ein Scherzvideo des YouTubers „ApoRed“ geht in die nächste Runde. Am kommenden Freitag beginnt das Berufungsverfahren des Internet-Stars vor dem Landgericht Hamburg, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Bereits im Oktober 2017 hatte ihn das Amtsgericht wegen des Videos zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten sowie 200 Stunden Sozialarbeit verurteilt. „ApoRed“ hat auf seinem YouTube-Kanal mehr als zwei Millionen Abonnenten.

„ApoRed“ versetzte Menschen in Todesangst

Bei dem sogenannten Prank tat der YouTuber so, als würde er Menschen eine Tasche mit einer Bombe vor die Füße legen. Anschließend lief er weg. Er und die Reaktion der Opfer wurden dabei aus einem Versteck heraus gefilmt. „Drei der Zeugen erlitten durch die Tat länger andauernde Schlafstörungen, Unruhezustände und Todesängste“, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

Zudem seien die Filmaufnahmen ohne das Einverständnis der Opfer ins Netz gestellt worden. Konkret soll der Angeklagte eine schwarze Sporttasche mit den Worten „30 Sekunden habt ihr alle Zeit, lauft lieber, wenn euch euer Leben etwas Wert ist“ neben den Geldautomaten geworfen haben.

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Geldbuße wegen falschen Impressums

Es ist nicht das erste Mal, dass der Internet-Star mit Regeln in Konflikt gerät. Weil er das Impressum auf seinen Social-Media-Kanälen nicht vorschriftsmäßig angegeben hat, musste der YouTuber Ende vergangenen Jahres eine Geldbuße in Höhe von 1050 Euro zahlen.

Wie die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) mitteilte, hatte der Künstler bei YouTube, Instagram, Google Plus und Facebook gegen die Informationspflicht über eine mögliche Kontaktaufnahme verstoßen. Dem Bußgeldbescheid seien mehrere Informationsschreiben vorausgegangen, auf die der YouTuber jedoch nicht oder nur unzureichend reagiert habe, hieß es.

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    (dpa)