Berlin. Der Piraten-Politiker Claus-Brunner soll vor seinem Tod einen Mann gestalkt haben. Wir beantworten häufige Fragen zum Thema Stalking.

Er nannte ihn „Wuschelkopf“, seine einzige große Liebe und ging offenbar so weit, dass er ihm nachstellte: Die Ermittlungen im Fall um den toten Piraten-Politiker Gerwald Claus-Brunner bringen immer neue Erkenntnisse ans Licht. Offenbar stalkte Claus-Brunner einen 29 Jahre alten Mann – und tötete ihn.

Stalking kann viele Gesichter haben. Meist beginnt es mit Telefonterror, Drohbriefen oder Geschenken als „Liebesbeweis“. In extremen Fällen schrecken die Täter nicht vor schweren kriminellen Handlungen zurück. Aber wie wird Stalking in Deutschland bestraft und was können Opfer tun? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema.

Was ist Stalking?

Der Begriff „Stalking“ ist vom englischen Verb „to stalk“ abgeleitet, das „sich anschleichen“ bedeutet. Ursprünglich wurde der Begriff nur in der Jägersprache verwendet.

Beim Stalking wird eine Person verfolgt, belästigt, terrorisiert oder sogar bedroht. Meist handelt es sich dabei um kein einmaliges Geschehen, sondern einen fließenden Prozess. Stalkingopfer fühlen sich dadurch nicht mehr sicher, auch íhre Privatsphäre ist extrem eingeschränkt.

Wer sind die Stalker?

Oft kommen Stalker aus dem näheren Umfeld ihrer Opfer. „In 50 Prozent der Fälle ist der Ex-Partner der Stalker“, erklärt Karl-Günther Theobald von der Hilfsorganisation Weisser Ring. „In 40 Prozent der Fälle kommt der Täter aus dem nähen Umfeld“, zum Beispiel aus dem Freundeskreis oder aus dem Arbeitsumfeld. In etwa zehn Prozent der Fälle handle es sich um einen unbekannten Täter, meist drehe es sich dabei um Promi-Stalking.

Die Täter lauern Betroffenen auf und suchen die Körpernähe. Stalker terrorisieren ihre Opfer durch ständige Telefonanrufe, unzählige Textnachrichten oder Briefe und Geschenke, die ein „Liebesbeweis“ sein sollen. Die Übergänge sind fließend. Anfangs suchen Betroffene auch erst bei sich selbst den Fehler. „Oft kommen sie erst zu uns, wenn sie schwer belastet sind“, so Theobald.

Das Ziel des Stalkers: Er will sein Opfer kontrollieren und Macht ausüben. Andere wollen sich rächen oder handeln aus Liebeswahn. Dabei besteht immer die Gefahr körperlicher oder sexueller Übergriffe.

Genaue Zahlen dazu gibt es nicht. Jedoch kommt es laut Theobald öfter vor, dass Ex-Partner gewalttätig werden: „Vor alle, wenn es in der Partnerschaft auch schon zu Übergriffen gekommen ist.“

Wie viele Fälle gibt es in Deutschland?

Im vergangenen Jahr gab es 19.704 polizeilich erfasste Fälle in der Bundesrepublik. Seit 2008 ist die Zahl damit von 29.273 Fällen kontinuierlich gesunken. Die Dunkelziffer ist aber deutlich höher: Bis zu 800.000 Betroffene soll es geben. Etwa 12 Prozent aller Deutschen sind nach einer Studie mindestens einmal im Leben von Stalking betroffen.

In 87 Prozent der Fälle sind die Stalkingopfer Frauen. Die Täter sind in 85 Prozent der Fälle Männer. Erschreckend ist, über was für einen langen Zeitraum sich Stalking erstrecken kann. Laut des Weissen Rings hält Stalking durchschnittlich zwei bis zweieinhalb Jahre an.

Was können Stalkingopfer tun?

Stalkingopfer sollten sich juristische und psychologische Hilfe suchen und folgendes tun:

• Stalker unmissverständlich mitteilen, dass der Kontakt nicht gewollt ist

• eigenes Umfeld über Stalking informieren und um soziale Unterstützung bitten

• Stalking dokumentieren, um in einem Gerichtsprozess Beweismaterial zu haben

• sich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten (§ 238 StGB)

• einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen

• sich an Hilfsvereine wie der Weisse Ring wenden (kostenfreie Telefonnr.: 116 006)

Wie wird Stalking aktuell bestraft?

Stalking ist im § 238 des Strafgesetzbuches geregelt. Hier heißt es, dass der Straftatbestand der Nachstellung dann erfüllt ist, wenn eine Person beharrlich:

• die räumliche Nähe zu einer anderen Person sucht.

• über Telefon, Internet oder Dritte Kontakt zu dieser Person aufbaut.

• personenbezogene Daten dieser Person missbraucht.

• dem Betroffenen, Angehörigen oder Freunden Gewalt androht.

Diese Fälle sind rechtlich erst dann eingetreten, wenn das Opfer in seiner „Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt“ wird. Ein Beispiel kann sein, dass das Opfer erst umziehen muss, damit ein Gericht anerkennt, dass es gestalkt wurde. Der Nachstellungs-Paragraf fällt bisher in den Bereich der Privatklageverfahren. Das heißt, dass dem Opfer selbst überlassen ist, ob es klagen will.

Eine weitere Möglichkeit bietet das Gewaltschutzgesetz. Es ermöglicht den Opfern bei einem Familiengericht eine einstweilige Anordnung zu beantragen. Ist der Antrag erfolgreich, erhält der Stalker bestimmte Auflagen und darf sich dem Opfer beispielsweise auf eine bestimmte Entfernung nicht nähern. Der Antrag wird im Eilverfahren entschieden, kann also schon nach wenigen Tagen bewilligt sein. Die Anordnungen sind jedoch meist befristet. Verstößt der Stalker gegen die Auflagen, drohen ihm Geldbußen und/oder Haft. Das Gewaltschutzgesetz kann den Täter doppelt bestrafen. Er kann sowohl zivilrechtlich wie auch strafrechtlich belangt werden. Karl-Günther Theobald vom Weissen Ring empfiehlt, sowohl Anzeige zu erstatten als auch parallel eine einstwillige Anordnung zu beantragen.

Werden Stalking-Opfer bald besser gestellt?

Ja. Die Bundesregierung hat am 13. Juli 2016 eine Überarbeitung des § 238 des Strafgesetzbuches verabschiedet. Die größte Veränderung ist, dass der Stalking-Fall nun auch dann eintritt, wenn die „Lebensgestaltung“ des Opfers nicht objektiv beeinträchtig ist. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass der Nachstellungsparagraf unter das Legalitätsprinzip fällt. Ein Verfahren wird also auch dann eröffnet, wenn das Opfer selbst nicht klagt.