Berlin. Wer weniger arbeitet, ist häufig produktiver, gesünder und weniger gestresst. Doch wie gelingt der Einstieg in die Vier-Tage-Woche?

Eine Studie aus Großbritannien hat jüngst wieder gezeigt: Wer seine Arbeitszeit um einen Tag verringert, ist häufig produktiver, weniger gestresst und seltener krank. Und obwohl auch hierzulande fünf Tage Arbeit in der Woche noch die Norm sind, verschiebt sich etwas in der Arbeitswelt.

Von den 38,7 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland arbeitet schon jetzt gut jeder Dritte in Teilzeit. Das sind immerhin 10,2 Millionen Menschen. Die große Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten sind mit 77,2 Prozent Frauen. Nur 33,2 Prozent aller Frauen arbeiten in einem Vollzeitjob, so das Statistische Bundesamt.

Derzeit herrscht in Deutschland zudem ein gravierender Fachkräftemangel. Das verschafft gut qualifizierten Arbeitnehmern tendenziell mehr Verhandlungsmacht auf dem Arbeitsmarkt. So wird es für sie leichter, eine Vier-Tage-Woche bei angemessenem Gehalt durchzusetzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dabei vorgehen.

Vier-Tage-Woche: Arbeitnehmer haben unter Umständen Rechtsanspruch auf Teilzeit

Doch zunächst zu den rechtlichen Rahmenbedingungen: Grundsätzlich können sich Arbeitgeber in Deutschland mit ihren Arbeitnehmern darauf einigen, dass sie nur vier Tage pro Woche in Teilzeit arbeiten. Doch nicht immer stimmt der Arbeitgeber dabei zu oder bietet es von sich aus an.

Ob der Arbeitnehmer Anspruch auf unbefristete Teilzeit hat, regelt im Zweifel das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Der Anspruch besteht, wenn der Arbeitnehmer bereits sechs Monate im Unternehmen ist und das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter hat. Dann muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seinen Teilzeitwunsch in Textform mindestens drei Monate vor Beginn der Reduzierung mitteilen.

Teilzeit beantragen: Befristet oder unbefristet möglich

Der Arbeitgeber kann den Teilzeitantrag nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Das ist der Fall, wenn Organisation und Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt wird. Der Nachweis liegt hierbei aber beim Arbeitgeber. In der Regel haben Arbeitnehmer also gute Chancen – zur Not können sie ihr Recht vor dem Arbeitsgericht einklagen.

Übrigens: Wenn Sie nur eine Verschnaufpause brauchen, gibt es auch die Möglichkeit befristet in Teilzeit zu gehen. Die Voraussetzungen sind hier ähnlich wie bei der unbefristeten Teilzeit. Allerdings ist vorher festgelegt, dass der Arbeitnehmer zwischen einem und höchstens fünf Jahren die Arbeitszeit reduziert. Anschließend können Sie im gleichen Job die Zeit wieder aufstocken.

Wie viel Gehalt bleibt bei der Vier-Tage-Woche?

Die Möglichkeit Teilzeit zu arbeiten, haben also grundsätzlich viele Arbeitnehmer. Klar ist allerdings auch: Weniger arbeiten, muss man sich leisten können. Denn mit der Arbeitszeit reduziert sich auch das Gehalt. Bei einer Vier-Tage-Woche verringert sich die Arbeitszeit in der Regel von 40 Stunden auf 32 Stunden, also auf 80 Prozent. Entsprechend sinkt auch das Gehalt.

Wenn Sie beispielsweise vorher in Vollzeit 40.000 Euro brutto im Jahr verdient haben. Multiplizieren Sie Ihr Bruttogehalt mit 0,8. In diesem Fall bleiben Ihnen also noch 32.000 Euro brutto im Jahr. Das sind in Steuerklasse I immerhin noch 1852 Euro netto im Monat.

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Wie viele Urlaubstage bleiben bei der Vier-Tage-Woche?

Gleiches gilt für den Urlaubsanspruch, auch dieser sinkt bei einer Vier-Tage-Woche um 20 Prozent. Allerdings gleicht sich das mit Ihrer hinzugewonnen Zeit wieder aus. Denn um eine ganze Woche Urlaub machen zu können, müssen Sie lediglich vier Urlaubstage einlösen. Egal ob Sie also 20 Tage bei Vollzeit oder 16 Tage bei Teilzeit Urlaubsanspruch haben, aufs Jahr gerechnet, können Sie damit vier Wochen frei machen. (lro)