Berlin. Wegen IT-Problemen fallen bei der Lufthansa aktuell zahlreiche Flüge aus. Geld zurück oder Entschädigung: Diese Rechte haben Passagiere.

Chaos am Flughafen Frankfurt am Main und an einigen anderen deutschen Airports: Wegen einer großen IT-Störung bei der Lufthansa fallen aktuell zahlreiche Flüge aus oder sind verspätet. An den Flughäfen bildeten sich zum Teil lange Schlangen und viele Passagiere müssen auf andere Verkehrsmittel umsteigen oder ihre Reise absagen. Doch welche Rechte haben Betroffene in diesem Fall? Und gibt es eine Entschädigung?

Chaos bei der Lufthansa: Darum kommt es zu Flugausfällen

Schuld an den Flugausfällen und Verspätungen ist eine IT-Störung bei der Lufthansa, Deutschlands größter Airline. Als Grund für die Probleme nennt das Unternehmen einen "Ausfall von Telekommunikationsleitungen im Großraum Frankfurt". Eine solche Leitung sei am Dienstagnachmittag bei Bauarbeiten an einer Bahnstrecke durchtrennt worden. Lesen Sie auch: IT-Störung bei der Lufthansa – Diese Flüge fallen aus

Als Folge kommt es laut Lufthansa vor allem am Flughafen Frankfurt, zum Teil aber auch in München zu Problemen. Außerdem wurden zeitweise von der Deutschen Flugsicherung keine Flugzeuge mehr zum Flughafen Frankfurt geleitet. So sollte verhindert werden, dass der Airport zu voll wird – schließlich starteten dort stundenlang keine Maschinen der Lufthansa.

Flugausfälle nach IT-Störung bei der Lufthansa: Welche Rechte haben Passagiere?

Für viele Menschen bedeutet das: Sie kommen heute später oder auch gar nicht an ihr Ziel. Bei innerdeutschen Verbindungen und Kurzstreckenflügen kann man mitunter noch auf andere Verkehrsmittel umsteigen. Doch auch das kostet Geld und Nerven. Auch interessant: Aktienkurs der Lufthansa bricht nach IT-Ausfall ein

Dafür steht Betroffenen – unter bestimmten Umständen – aber eine Entschädigung zu. Grundsätzlich gilt: Geld muss die jeweilige Airline nur dann zahlen, wenn sie den Ausfall hätte verhindern können. Ist das bei der aktuellen Störung überhaupt der Fall? Schließlich ist nach derzeitigem Kenntnisstand doch das Internet ausgefallen – und dafür kann die Lufthansa nichts.

Experte sieht Ausgleichsanspruch bei Lufthansa-Flugausfällen

Dennoch schätzt Matthias Böse, Anwalt und Experte für Fluggastrechte, die Chance, eine Entschädigung zu erhalten, für gut ein. "Da dürfte durchaus ein Ausgleichsanspruch bestehen", so Böse im Gespräch mit unserer Redaktion. Denn, so der Experte: "Man hätte auch ohne IT fliegen können – das ging vor 50 Jahren ja auch." Die Entscheidung, bestimmte Starts abzusagen, habe die Lufthansa selbst getroffen. Daher müsse sie nach Einschätzung von Böse auch haften. Mehr zum Thema: Flugausfälle – Diese Rechte haben Passagiere bei Streiks

Zudem hätte das IT-System seiner Ansicht nach gegen den Ausfall einer einzelnen Kommunikationsleitung gesichert werden können. So wäre es möglich gewesen, ein solches Problem zu verhindern. Anders schätzt der Experte die Lage bei den Flugzeugen ein, die von der Deutschen Flugsicherung umgeleitet wurden. In dem Fall ist die jeweilige Airline nicht für die Unannehmlichkeiten verantwortlich – man spricht von "höherer Gewalt". Ob dennoch Ansprüche bestehen – und wenn ja gegen wen – muss im Einzelfall geklärt werden.

Flugausfälle bei der Lufthansa: Was steht Betroffenen zu?

"Bei Flugannullierungen, Überbuchungen oder starken Verspätungen haben Passagiere und Passagierinnen laut europaweit geltender Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro", schreibt auch das Fachportal "Flightright". Um das Geld zu erhalten, muss der Flug stark verspätet sein – als Richtwert gelten drei Stunden – oder ausfallen. Wie hoch die Entschädigung dann ausfällt, hängt von der Strecke ab, die mit dem Flugzeug zurückgelegt werden sollte.

 Entschädigung
Kurzstrecke bis 1.500 km250 Euro
Mittelstrecke bis 3.500 km400 Euro
Langstrecke ab 3.500 km600 Euro

Wenn der Flug komplett ausfällt, können Kundinnen und Kunden zudem den Preis des Tickets von der jeweiligen Airline zurückfordern. Und auch, wenn durch einen Flugausfall oder Verspätungen zusätzliche Kosten entstehen, werden diese mitunter erstattet. Um den Anspruch gegenüber der Airline geltend zu machen, sollte man entsprechende Quittungen unbedingt aufbewahren.