Berlin. Rentner müssen unter bestimmten Bedingungen eine Steuererklärung machen. Das bedeutet aber nicht immer, dass sie Steuern zahlen müssen.

  • Mitunter sind Rentnerinnen und Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen
  • Doch das heißt nicht unbedingt, dass sie auch Steuern zahlen müssen
  • Wir erklären, wann das Einkommen von Rentnern steuerfrei bleibt

Ruheständler müssen mit dem Finanzamt abrechnen, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag von 9408 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 18.816 Euro (Verheirate) übersteigen. „Doch auch wenn Senioren verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen, bedeutet das nicht automatisch, dass sie auch Steuern zahlen müssen“, sagt Steuerberater Wolfgang Wawro vom Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg.

Schließlich können sie das Finanzamt an einer Reihe von Ausgaben etwa für Pflege, Handwerker oder etwa eine Haushaltshilfe beteiligen. Doch bis zu welcher Höhe bleibt die gesetzliche Rente bei Neurentnern 2020 steuerfrei?

Keine Steuern auf eine Jahresrente bis zu 13.708 Euro

Laut Bundesfinanzministerium müssen Alleinstehende auf Jahresbruttorenten bis zur Höhe von 13.708 Euro aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Rürup-Rente, landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen keine Steuern zahlen.

Das gilt allerdings nur dann, wenn keine weiteren steuerlich relevanten Einkünfte vorliegen. Lesen Sie auch: Rente steigt - Trotzdem gibt es schlechte Nachrichten

Schauen wir uns dazu ein Beispiel an:

Die monatliche Bruttorente von Herrn Müller beläuft sich im ersten Halbjahr auf 1119 Euro, im zweiten Halbjahr aufgrund der Rentenerhöhung auf 1166 Euro. Insgesamt erhält Herr Müller 2020 also 13.708 Euro.

Da er sich im vergangenen Jahr zur Ruhe gesetzt hat, muss er 80 Prozent seiner Rente steuerlich veranschlagen. Demnach unterliegen rund 10.966 Euro der Besteuerung, der steuerfreie Teil seiner Rente beträgt 2742 Euro.

Von den 10.966 Euro ziehen die Finanzämter nun den Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro, den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro und für Vorsorgeaufwendungen 1420 Euro ab. Das auf diesem Weg ermittelte zu versteuernde Einkommen von Herrn Müller liegt somit bei 9408 Euro.

Da der Gesamtbetrag der Einkünfte von Herrn Müller über dem Grundfreibetrag von 9408 Euro liegt, ist er verpflichtet, bei seinem Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen.

Doch da sein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von 9408 Euro nicht übersteigt, muss er keine Steuer zahlen. Auch interessant: Rente und Steuererklärung: Zahlen Rentner bald weniger Steuern?

Vielleicht muss Herr Müller doch Steuern zahlen

Tatsächlich dürften die Ausgaben von Herrn Müller etwa für Spenden, Handwerker oder Haushaltshilfen die von dem Finanzamt gewährten Pauschalen deutlich überschreiten. Doch da sämtliche Rentenerhöhungen komplett steuerpflichtig sind, kann es sein, dass Herr Müller irgendwann doch noch Steuern zahlen muss.

Die Rentenerhöhungen werden zwar in der Regel durch den höheren Grundfreibetrag kompensiert – allerdings nicht in den Jahren, in denen das Plus vergleichsweise hoch ausfällt.

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.