München. Positive Bewertungen seiner Praxis sollen von einer Internet-Plattform einfach gelöscht worden sein. Ein Zahnarzt sieht darin Willkür. Das Gericht ist davon nicht überzeugt.

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat im Rechtsstreit um gelöschte Bewertungen im Internetportal Jameda die Berufung eines Zahnarztes aus Kiel abgewiesen.

Der Mediziner hatte vor dem Münchner Landgericht I im April 2019 in der ersten Instanz verloren. Er hatte die Bewertungsplattform verklagt, weil Jameda Anfang 2018 zehn seiner positiven Bewertungen gelöscht hatte.

Die Löschungen sind laut Aussage seines Anwalts eine Reaktion auf die Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft des Arztes. Man sehe sich der Willkür der Plattform ausgesetzt, hieß es am Donnerstag vor dem OLG. Jameda wehrte sich gegen diese Vorwürfe. Die Bewertungen seien bereits zwei Wochen vor der Kündigung als zweifelhaft eingestuft worden. Bei einer anschließenden Überprüfung konnte die Echtheit nicht festgestellt werden, weshalb die Bewertungen gelöscht wurden.