Berlin. Was ein Mieter darf und welche Rechte ein Vermieter hat, darüber gibt es viele Mythen. Fünf häufige Irrtümer in Sachen Mietrecht.

Kommt man früher aus dem Mietvertrag, wenn man einen Nachmieter stellt? Und darf man ohne Untermieter, ohne den Vermieter zu fragen, aufnehmen? Ob Mieter oder Vermieter: Rund um den Mietvertrag gibt es viele Gerüchte und Halbwahrheiten. Das sind die fünf hartnäckigsten Irrtümer und die Erklärung dazu, was wirklich stimmt.

1. Wer einen Nachmieter stellt, kommt früher aus dem Mietvertrag

Für Mieter gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Manche Mieter glauben, sie könnten früher ausziehen, wenn sie drei geeignete Nachmieter stellen. Ausziehen können sie natürlich jederzeit, müssen aber möglicherweise dennoch weiter Miete zahlen. Denn einen Nachmieter und eine verkürzte Kündigungsfrist muss der Vermieter nur dann akzeptieren, wenn eine sogenannte Nachmieterklausel im Vertrag enthalten ist - das ist nicht allzu oft der Fall.

2. Der Vermieter bestimmt, ob eine Untervermietung erlaubt ist