Berlin. Wer mit Kreditkarte zahlt, erlebt im Nachhinein immer wieder Überraschungen. Wie Verbraucher sich wehren können und Geld zurückerhalten.

Nach dem Urlaub bucht das Hotel erneut Geld ab, der bereits bezahlte Flug findet nicht statt, oder der Kontoauszug weist betrügerische Zahlungen auf – alles Fälle, in denen Kreditkartenbesitzer mithilfe des Chargeback-Verfahrens ihr Geld zurückholen können. Der Verbraucherratgeber Finanztip erklärt, wie Verbraucher am besten vorgehen.

Chargeback-Verfahren: Wie reklamiere ich Kreditkartenzahlungen?