Berlin. Erst Geschenke, dann die Trennung: Eltern wollen ihr Geld vom Ex der Tochter zurück. Der BGH hat entschieden, dass das nicht sein muss.

Müssen Partner nach einer Trennung Geschenke an den Ex-Partner oder gar die Eltern des ehemaligen Lebensgefährten zurückgeben? Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Nein. „Geschenkt ist geschenkt“, die Rechtslage recht gut, sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck am Dienstag in Karlsruhe. Das Risiko, dass die Beziehung nicht ewig halte, gehe der Schenker ein. (Az. X ZR 107/16)

Einen Sonderfall gebe es jedoch, wenn die Beziehung nach kurzer Zeit ende, das Geschenk aber womöglich auf lange Sicht ausgelegt sei – beispielsweise bei einer Immobilie oder einem Grundstück. Darum war es nämlich in dem Fall gegangen, der vor dem BGH im konkreten Fall verhandelt worden war.

Es war eine Geste, die schon als ausgesprochen großzügig bezeichnet werden kann. 100.000 Euro gaben die Eltern ihrer Tochter und deren Freund, als diese gemeinsam ein Haus kaufen wollten. Dass sich die beiden dort längerfristig einrichten würden, davon gingen die Schenker aus. Immerhin hatte das Paar schon einige Jahre hinter sich gebracht.

Bundesgerichtshof: Im konkreten Fall muss Ex-Partner trotzdem Geld zurückzahlen

Wie es dann aber manchmal so ist, trennten sich die beiden nach der kostspieligen Anschaffung des Eigenheims in Brandenburg. Mit dem Ergebnis, dass die Eltern Geld von dem Schwiegersohn in spe zurückforderten. Am Dienstag entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass der Kläger den Eltern seiner ehemaligen Partnerin einen Großteil des erhaltenen Geldes trotzdem zurückgeben.

Das Paar hatte für den Kauf eines Hauses im Berliner Umland mehr als 100.000 Euro bekommen – also 50.000 pro Partner. Keine zwei Jahre später war Schluss – so schnell, dass die Eltern damit nach Auffassung des Senats nicht hatten rechnen müssen. Eine kleine Summe darf der Mann nur deshalb behalten, weil das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) das so entschieden hatte. Insgesamt muss der Mann nun 47.000 Euro zurückzahlen.

Bundesgerichtshof entscheidet über Details bei Schenkungen

Im Detail muss das Recht offenbar justiert werden, um Klarheit zu schaffen. Grundsätzlich kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden, wenn sich die Umstände so gravierend ändern, dass es unzumutbar wäre, daran festzuhalten. Dem oder der Ex kann es also passieren, dass das Geld zumindest teilweise zurückgezahlt werden muss – so wurde bisher geurteilt.

Bei den Einzelheiten könnte es nun aber Neuerungen geben. In der Verhandlung im März hatten die Karlsruher Richter recht deutlich gesagt, dass sie die bisherige Berechnung der Ansprüche für etwas lebensfremd halten. Auch bei der Urteilsverkündung sagten sie, dass Geschenke entweder ganz oder gar nicht zurückzuerstatten seien.

Freund sollte laut Oberlandesgericht 90 Prozent zurückzahlen

Zuletzt hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) 2016 entschieden, dass der Ex-Freund mehr als 90 Prozent des Geldes wieder hergeben muss. Dabei unterstellte die Richterin – wie es der BGH in mehreren Urteilen zu verheirateten Paaren gemacht hatte –, die Eltern seien davon ausgegangen, dass die Beziehung lebenslang halten werde.

Für die Berechnung der Ansprüche zog das OLG die durchschnittliche Lebenserwartung des Ex-Freunds heran. Die Abzüge ergeben sich daraus, dass die Tochter einige Jahre mit im Haus gewohnt hat, von der Schenkung ihrer Eltern also immerhin eine Zeit lang profitiert hat.

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Sind Partnerschaften ohne Trauschein gleichwertig mit Ehen?

Dieses Vorgehen, das auf die Rechtsprechung eines anderen BGH-Senats zurückgeht, scheint die Richter nicht mehr zu überzeugen. Ist es wirklich sinnvoll, die Höhe der Rückzahlung an der Dauer der Beziehung zu bemessen? Denn hätten die Eltern gewusst, wie schnell es zum Bruch kommen würde, hätten sie dem Freund ja vermutlich nicht eine kleinere Summe Geld, sondern gar nichts geschenkt.

Die Richter haben zu dem entschieden, dass es bei der Bewertung von Geschenken im Streitfall nicht darauf ankomme, ob ein Trauschein vorliege oder nicht. Verheiratete Paare würden nach einer Trennung also genau so behandelt, wie Paare, die nicht verheiratet sind.

Es ist gut zu wissen, wie unverheiratete Paare am besten für sich vorsorgen. Das reicht bis zum Tod – mit diesen sieben Tipps regeln Sie den Nachlass richtig. Nicht immer ist ein Erbe eine gute Nachricht – was Menschen wissen sollten, um nicht in Not zu geraten. (ses/dpa(epd/ac)