Karlsruhe/Berlin. Wann ein Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen darf, entscheidet Mittwoch der Bundesgerichtshof. Eine Berliner Seniorin hatte geklagt.

Eigenbedarfskündigungen von Mietverträgen und daraus resultierende Widersprüche beschäftigen regelmäßig Justiz und Mieterschutzvereine. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) ist Eigenbedarf der häufigste Kündigungsgrund. Der DMB geht von jährlich 80.000 Fällen aus.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch zwei Fälle zum Anlass genommen, sich mit den Härtefallklauseln zu befassen. Der BHG fordert mehr Sorgfalt bei der Prüfung. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema: