Berlin. Die Netzagentur registriert eine Welle sogenannter Ping-Anrufe. Wer eine unbekannte Nummer zurückruft, muss mit hohen Kosten rechnen.

Das Handy klingelt nur kurz, dann zeigt es einen verpassten Anruf an. Wer jetzt unbedacht zurückruft, tappt schnell in die Falle: Der Rückruf geht oft ins Ausland – und kostet viel Geld. Aktuell ist besondere Vorsicht geboten: Es schwappt eine Welle der sogenannten Ping-Anrufe übers Land.

Die illegale Masche der Anrufer läuft so: Mit einem kurzen Anklingeln auf Handys und Smartphones wollen sie die Neugier ihrer Opfer wecken. Das Klingelzeichen endet so schnell, dass der Angerufene praktisch keine Chance hat, das Gespräch anzunehmen. Auf dem Display sieht er aber die Nummer des Anrufers – und ruft womöglich zurück. Es könnte ja ein wichtiger Anruf gewesen sein.

Das Tückische daran ist: Ping-Anrufer nutzen ausländische Vorwahlnummern, die deutschen Ortsvorwahlen stark ähneln. Die Bundesnetzagentur nennt als Beispiel: Die Vorwahl von Ko­blenz 0261 ähnelt der von Madagaskar 00261. Das Gleiche trifft etwa für die Vorwahlen von Rostock 0381 und von Dortmund 0231 zu, die leicht mit den Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 verwechselt werden können.

Erotikansagen oder Infos über angeblich zugestellte Pakete

Ziel der Gauner ist es, einen kostenpflichtigen Rückruf zu provozieren und ihr Opfer möglichst lange in der Leitung zu halten, etwa durch unverständliche Bandansagen in ausländischer Sprache, Gewinnspiele, Erotikansagen oder Infos zu angeblichen Paketzustellungen. „Sie profitieren von den generierten Verbindungsentgelten“, erläutert die Bundesnetzagentur. Wer zurückruft, zahle oft mehrere Euro pro Minute.

Allein im Januar gingen bei der Agentur rund 14.000 Beschwerden über Ping-Anrufe ein. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2018 gab es nur 21.022 Beschwerden, wie die Behörde auf Anfrage mitteilt. Das hat einen Hintergrund: Ende 2018 lief eine auf ein Jahr befristete, von der Agentur zuvor verhängte Preisansagepflicht für „auffällige“ Länder-Vorwahlen aus, durch die sich die Beschwerdeanzahl deutlich verringerte.

Preisansage für Vorwahlen von 56 Staaten wird Pflicht

Nun greift die Behörde wieder ein: Ab spätestens 1. März müssen Mobilfunk-Netzbetreiber und Provider erneut eine kostenlose Preisansage für die Vorwahlen von 56 Staaten – unter anderem in Afrika, Osteuropa und dem pazifischen Raum – schalten. Getäuschte Rückrufer sollen so in die Lage versetzt werden, die Verbindung abzubrechen, bevor Kosten entstehen.

Erst ab dem Signalton nach der Preisansage tickt der Zähler. Dazu sagt Behördenchef Jochen Homann: „Die Beschwerdeentwicklung 2018 hat gezeigt, dass die Preisansagepflicht ein effektives Mittel ist, Ping-Wellen einzudämmen. Preistransparenz schützt Verbraucher am besten vor unbedachten Rückrufen.“

Was kann der Einzelne sonst noch tun? Als Mindestschutz vor hohen Kosten empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen, sich die Nummer eines Anrufers vor jedem Rückruf genau anzuschauen: „Eine ,00‘ am Anfang weist immer auf das Ausland hin“, sagt Telekommunikationsexpertin Kathrin Körber. Noch sicherer geht, wer fremde Nummern, die nicht unter den eigenen Kontakten gespeichert sind, generell nicht zurückruft – nach dem Motto: War der Anruf wichtig, wird sich der Anrufer wieder melden.

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Betroffene sollten Strafanzeige stellen

Wer aber schon in die Falle getappt ist, muss aktiv werden. „Betroffene sollten Strafanzeige bei der Polizei erstatten und gleichzeitig die Bundesnetzagentur über den Ping-Anruf informieren“, empfiehlt Verbraucherschützerin Körber. Solche Meldungen nimmt die Behörde im Internet unter www.bundesnetzagentur/pinganruf entgegen. Liegt ein Gesetzesverstoß vor, kann die Agentur eine Abschaltung der Ping-Rufnummer verfügen und den Mobilfunkfirmen verbieten, Rückrufe mit der Nummer in Rechnung zu stellen.

Kunden, die ihre Telefonrechnung mit dem Ping-Rückruf zuvor bereits bezahlt haben, sollten den entsprechenden Rechnungsposten beim Anbieter reklamieren, rät die Verbraucherzentrale. Dies könne der Betroffene damit begründen, dass er irregeführt wurde und ihm nicht bewusst war, mit dem Rückruf derart hohe Kosten zu verursachen.

„Es besteht dann die Aussicht, dass vor allem große Anbieter den Posten nachträglich von der Rechnung nehmen“, sagt Juristin Körber. Pech nur für Kunden, die mit einem Prepaid-Guthaben fürs Handy telefonieren: Sie bekommen keine Rechnungen – und bemerken so meist nicht einmal, einem Ping-Betrüger aufgesessen zu sein.