Berlin. Bis 30. November können Autofahrer normalerweise ihre KfZ-Versicherungen kündigen. Was man beim Wechsel unbedingt bedenken sollte.

Für Autofahrer ist es jedes Jahr eine nervige Notwendigkeit: Die Autoversicherung ist ein unumgänglicher Kostenfaktor. Doch nicht alle Anbieter haben die gleichen Bedingungen, Preise und Leistungen – genau zu vergleichen lohnt sich.

Dabei ist der Zeitpunkt jetzt besonders günstig. Für die meisten Versicherungen ist der Kündigungsstichtag der 30. November. Das heißt, es ist noch etwas Zeit, sich zu informieren – und für das neue Jahr etwas Geld zu sparen.

Die wichtigsten Faktoren für eine gute Autoversicherung

Die Stiftung Warentest hat nun aufgearbeitet, welche Faktoren bei der Entscheidung eine besondere Rolle spielen sollten. In der Dezember-Ausgabe werden folgende wichtige Bestandteile für eine Versicherung genannt.

Deckungssumme: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung sollte über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen. Pauschal etwa 100 Millionen Euro Deckungssumme weisen gute Anbieter demnach aus und bieten ein Minimum von 12 Millionen Euro pro verletzter Person.

Wildunfall: Gerade in ländlichen Gegenden passiert es schnell: Ein Tier läuft vors Auto – und wer in der Fahrschule aufgepasst hat, weiß, dass man besser draufhalten statt ausweichen soll, um das Risiko eines noch schlimmeren Unfalls zu senken. Eine Teilkasko sollte unter dem sogenannten erweiterten Wildschaden alle Tiere umfassen. Daher sollten Autofahrer hier auf eine Formulierung wie „alle Tiere“ oder „alle Wirbeltiere“ achten.

Mietwagen: Schnell im Urlaub ein Auto gemietet – und dann einen Unfall verursacht? Das kann teuer werden. Bei Mietwagenfahrten im EU-Ausland, bei denen die Deckung der Kfz-Haftpflicht nicht langt, sollte im Schadenfall die heimische Versicherung mit der vertraglich fixierten Summe einspringen.

Marderschaden: Hier ist darauf zu achten, dass der Versicherer nicht nur direkte Schäden wie zerbissene Schläuche bezahlt, sondern auch Folgeschäden mit einer Mindestsumme von 2000 Euro übernimmt.

Fahrlässigkeit: Eine Teil- und Vollkasko sollte Schäden regulieren, ohne bei grober Fahrlässigkeit zu kürzen. Dafür sorgt den Warentestern zufolge eine Formulierung im Vertrag wie: „Wir verzichten auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens“. Ausgenommen sind dabei allerdings Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss sowie grob fahrlässig verursachte Diebstähle.

Erstattung zum Neuwert: Eine gute Vollkaskoversicherung erstattet laut „Finanztest“ mindestens im ersten Jahr nach dem Kauf den Neupreis des Autos. (ses/dpa)