Hamburg. Verspätete Züge, Flugausfälle und unpünktliche Fernbusse sind mehr als lästig. Wie betroffene Reisende an eine Entschädigung kommen.

Die Deutschen sind mobil. Täglich legen sie im Schnitt 39 Kilometer zurück, ergab eine Studie. Doch die hohe Mobilität bringt auch Probleme mit sich – etwa wenn ein Verkehrsmittel ausfällt oder Verspätung hat.

So waren im August weniger als 70 Prozent der Fernzüge in Deutschland pünktlich. Streikbedingte Flugausfälle verärgerten Ryanair-Passagiere. Welche Rechte haben Reisende? Wie hoch sind Entschädigungen? Wie setzt man sie durch? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Welche Entschädigung gibt es bei verspäteten Flügen?

Wenn der Flieger mit mehr als drei Stunden Verspätung am Endziel landet, werden Ausgleichszahlungen fällig. Bei einer Entfernung bis 1500 Kilometer muss die Fluggesellschaft 250 Euro pro Passagier zahlen. Bei Flügen bis 3500 Kilometer werden 400 Euro und bei weiteren Strecken 600 Euro fällig. Voraussetzung ist immer: Der Flug muss in der EU starten oder die Airline in der EU ihren Sitz haben.

Gibt es Entschädigung unabhängig von den Gründen der Verspätung?

Wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, muss die Airline nicht zahlen. Die Definition der Fluggastrechte-Verordnung der EU ist aber schwammig: Bei „außergewöhnlichen Umständen“ handelt es sich um Situationen, die zu einer Verspätung oder einem Flugausfall führen, „obgleich vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern“.

Folglich müssen immer wieder Gerichte entscheiden. Danach gibt es keine Entschädigung, wenn die Verspätung aus einem Streik, Luftraumsperrungen, Notlandung des Vorfluges wegen einer Gewitterfront, extremem Gegenwind oder Turbinenschaden durch Vogelschlag resultiert.

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    „Auch extrem schlechtes Wetter ist grundsätzlich ein außergewöhnlicher Umstand, den das Unternehmen nicht verhindern konnte“, sagt Britta Beate Schön vom Verbraucherportal Finanztip. „In diesem Fall muss die Airline zwar ihre Passagiere betreuen und die Weiterreise ermöglichen, aber keine Ausgleichszahlung leisten.“

    Mit allgemeinen technischen Pro­blemen können sich die Gesellschaften nicht herausreden. Auch wegen Personalausfällen, Organisationsproblemen oder Ankunftsverspätungen bei Anschlussflügen darf die Entschädigung nicht abgelehnt werden.

    Welche Rechte haben Passagiere bei Annullierung des Fluges?

    Wird der Passagier mindestens 14 Tage vor dem Flug darüber informiert, ergeben sich keine Ansprüche. Führt eine kurzfristige Annullierung zu einer Verspätung bei einem Ersatzflug, so können je nach Entfernung und Verspätung bis zu 600 Euro Entschädigung gefordert werden.

    Bei einer Entfernung von bis zu 1500 Kilometern und maximal zwei Stunden Verspätung gibt es 125 Euro. Das gilt auch, wenn der Passagier wegen Überbuchung auf eine andere Maschine ausweichen muss. Alternativ muss die Fluggesellschaft bei Annullierung den kompletten Ticketpreis erstatten, wenn der Kunde keinen Alternativflug mehr nutzen möchte.

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      Wie kann ein Verbraucher die Ansprüche durchsetzen?

      Wer seine Ansprüche nicht selbst durchsetzen will, kann die Dienste von Flugrechtsportalen wie Flightright, Fair­plane, Flugrecht oder AirHelp in Anspruch nehmen. Für ihre Leistung berechnen sie im Erfolgsfall eine Provision von 20 bis 30 Prozent. Oft vergehen Monate, bis der Entschädigungsanspruch auf dem Konto ist. Einige Portale bieten auch eine Sofortentschädigung an, dann behält das Portal aber rund 40 Prozent der Entschädigung für sich.

      Welche Regelungen gelten bei Verspätungen der Bahn?

      Ab einer Verspätung von 60 Minuten besteht Anspruch auf eine Entschädigung von meist 25 Prozent des Fahrpreises. Ab zwei Stunden Verspätung gibt es in der Regel die Hälfte des Fahrpreises zurück. Neben der Entschädigung können aber bei Verspätung auch noch andere Möglichkeiten genutzt werden.

      „Bei einer angekündigten Verspätung von 20 Minuten können Fahrgäste auch einen anderen Zug nutzen“, sagt Daniel Pöhler von Finanztip. Eine Zugbindung sei dann aufgehoben. „Bei einer Verspätung von über 60 Minuten kann man sich den vollen Fahrtpreis erstatten lassen und ein anderes Verkehrsmittel wählen.“

      Wo kann man seine Ansprüche bei der Bahn geltend machen?

      Die Verspätung muss im Zug oder am Zielbahnhof bestätigt werden. Für die Reklamation wird ein Fahrgastrechte-Formular ausgefüllt. Zusammen mit einer Kopie der Fahrkarte schickt man dies an: Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main. Man kann mit den Unterlagen auch in ein DB-Reisecenter gehen. Dort gibt es die Entschädigung als Gutschein oder in bar.

      Welche Rechte gelten bei einer Fernbusreise?

      Entschädigungsansprüche bestehen erst ab einer Fahrstrecke von mindestens 250 Kilometer und wenn der Fernbus mehr als zwei Stunden zu spät abgefahren ist. Anders als bei Zugverspätungen ist nur die verspätete Abfahrt entscheidend und nicht die Ankunft.

      Die Entschädigung besteht in Erstattung des Fahrpreises oder der Weiterreise auf anderem Weg zu vergleichbaren Bedingungen. Macht das Busunternehmen diese Angebote nicht, besteht Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und zusätzlich auf eine Entschädigung in Höhe der Hälfte des Fahrpreises. Diese Ansprüche müssen beim Busunternehmen geltend gemacht werden.

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        Was kann man tun, wenn sich ein Streitfall ergibt?

        Helfen kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (www.soep-online.de). Einem Schlichtungsvorschlag müssen beide Seiten zustimmen. Für den Verbraucher ist das Verfahren kostenlos.