Berlin. Für vom Vierbeiner verursachte Schäden muss der Hundehalter haften – auch wenn er selbst schuldlos ist. Helfen können Versicherungen.

„Der macht nix“ und „Er will doch nur spielen“: Das stimmt tatsächlich meist. Wenn ein Hund aber doch einmal zubeißt oder etwa auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht, ist der Ärger groß. Nur in sechs Bundesländern, darunter Berlin, sind alle Hundehalter gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtpolice für ihr Tier abzuschließen – allerdings in beschränkter Höhe. Die zehn anderen Länder sehen eine Pflichtversicherung nur für als gefährlich eingestufte Hunde bzw. bestimmte Rassen vor.

In Berlin muss die Haftpflicht-Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens eine Million Euro je Versicherungsfall betragen, bei einer maximalen Selbstbeteiligung des Halters von 500 Euro pro Versicherungsjahr. Die Gesamtleistungspflicht des Versicherers für alle Schadenfälle eines Jahres darf auf das Doppelte der Mindestdeckungssumme begrenzt sein.

Ein Knackpunkt ist die versicherte Schadensumme. Kein einziges Landesgesetz schreibt eine Abdeckung in einer Höhe vor, wie sie die Stiftung Warentest und viele Verbraucherzen­tralen empfehlen: mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden. „Die gesetzliche Deckungssumme ist viel zu niedrig.

Gute Police kostet 60 bis 90 Euro im Jahr

Hundehalter sollten unbedingt darüber hinausgehen – zumal eine höhere Abdeckung kaum teurer ist“, sagt etwa Andreas Gernt, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Verbraucherzentrale Thüringen betont: „Hundehaltern sollte bewusst sein, dass jeder vom Hund verursachte Schaden ohne passenden Versicherungsschutz im Einzelfall finanziell existenzbedrohend sein kann.“

Drei Prager Rattler und ein Pudelmix-Hund.
Drei Prager Rattler und ein Pudelmix-Hund. © dpa | arifoto UG

Laut jüngstem Tarifvergleich der Stiftung Warentest kostet eine gute Police über fünf Millionen Euro ab etwa 60 bis 90 Euro im Jahr. Für als gefährlich eingestufte Hunde oder sogenannte Listenhunde liegen die Beiträge teils höher. Bei Schoßhündchen raten Verbraucherschützer übrigens auch zur Versicherung. „Auch kleine Hunde können beißen und eine Entzündung mit schlimmen Folgen am Bein des Betroffenen auslösen“, sagt Elke Weidenbach, Expertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Halter kann oft haftbar gemacht werden

Wichtig zu wissen ist hierbei: Für vom Hund verursachte Schäden muss der Halter auch dann haften, wenn er selbst schuldlos ist. Juristen sprechen von einer sogenannten Gefährdungshaftung aufgrund der „tierspezifischen Gefahr“. „Die Reichweite dieser Haftungsregelung sollte nicht unterschätzt werden“, warnt Oliver Siebert, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Mainz. Er nennt Beispiele für Fälle, die den Hundehalter teuer zu stehen kommen können.

„Stürzt ein Radfahrer, weil ihn ein Hund anspringt, oder scheucht der Hund eine Schafherde auf, die auf ein Bahngleis rennt und eine S-Bahn zum Entgleisen bringt, ist die typische Tiergefahr realisiert – und der Hundebesitzer haftet“, so Siebert. Auch wenn ein Mensch panisch auf den Hund reagiert und wegrennt, könne er den Halter haftbar machen, wenn er auf der „Flucht“ stürzt und sich verletzt.

Einen zweiten Knackpunkt bilden die versicherten Schadenfälle. Zum Grundschutz, den ein Tarif unbedingt bieten sollte, zählt die Stiftung Warentest die Mitversicherung von Verstößen gegen die Halterpflichten. Ein Beispiel: Trotz Leinenzwangs läuft das Tier frei und verursacht einen Schaden. „Allein wenn man die Grenzen der Bundesländer überschreitet, kann man schon mal die Leinenpflicht übersehen“, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.

„Deckschäden“ können teuer werden

Führen andere Personen das Tier gelegentlich aus, sollten diese Hundehüter mitversichert sein, empfiehlt Andreas Behn von der Verbraucherzentrale Thüringen. Auch mögliche „Deckschäden“ sollten in der Police enthalten sein. „Es kann teuer werden, wenn eine wertvolle Rassehündin von einem Mischlingsrüden gedeckt wird. Die Kosten für den Zuchtausfall oder Verletzungen zahlt dann die Versicherung“, erläutert Behn. Nicht zu vergessen sind Schäden in einer Mietwohnung, etwa zerkratzte Türen, die der Vertrag miteinschließen sollte.

Die Stiftung rät zur Absicherung solcher Schäden bis zu 250.000 Euro. Achtung: Auch Personen mit eigener Immobilie können betroffen sein. „Wer im Urlaub eine Ferienwohnung mietet oder mit dem Hund im Hotel ist, sollte für dort auftretende Schäden, etwa an beweglichen Sachen, abgesichert sein“, rät Experte Gernt. Bei Urlauben mit dem Hund im Ausland gilt: Auf eine weltweite Geltung der Police achten.

Zwei Tipps zum Sparen: Zahlreiche Versicherer geben einen Preisnachlass, wenn der Kunde bereits einen anderen Vertrag (etwa die eigene Privat-Haftpflicht) bei ihm hat oder mehrere Hunde versichert. Auch ein Selbstbehalt von beispielsweise 150 Euro je Schadenfall kann die Beiträge drücken. Kleinere Schäden zahlt der Halter dann aber selbst.