Berlin. Nicht nur in Mehr-, sondern auch in Einfamilienhäusern sollte für den Fall eines Brands vorgesorgt werden. Dazu gehören auch Zufahrten.

Hand aufs Herz: Wann hat man sich zuletzt überlegt, wie man bei einem Brand aus dem Haus kommt? Schwierig wird das vor allem, wenn Flur und Haustür durch Feuer und Rauch versperrt sind – bei einem Wohnungsbrand zählt jede Sekunde.

Deshalb hier die wichtigsten Infos:

Welche Rettungswege sind in privaten Wohnhäusern vorgeschrieben?

„Der erste Rettungsweg ist immer die Eingangstür und die Treppe nach oben“, sagt Frank Hachemer vom Deutschen Feuerwehrverband.

Diesen Weg nimmt die Feuerwehr im Regelfall bei einem Wohnungsbrand. Fällt er aus, muss der Einstieg über die Feuerwehrleiter auf dem zweiten Rettungsweg erfolgen. Auch die Bewohner werden dann auf diesem Weg evakuiert.

Welche Häuser brauchen einen zweiten Rettungsweg?

Das ist in den Landesbauordnungen geregelt und daher regional unterschiedlich. „Einigkeit besteht aber darin, dass jedes Gebäude, das über Aufenthaltsräume verfügt, mehr als nur einen Rettungsweg haben muss, wenn nicht ein teurer Sicherheitstreppenraum gebaut werden soll“, erklärt Hachemer. Das trifft auch auf Einfamilienhäuser zu. Ausgenommen sind lediglich Gebäude, die nur sporadisch von Menschen betreten werden (Trafohäuschen).

Wo finden sich die Rettungswege?

Sie müssen in jedem Stockwerk vorhanden sein, in dem sich Menschen aufhalten. Also in den Etagen, wo Wohn- und Schlafzimmer, Bad und Küche liegen. Aber auch im Keller oder Dachgeschoss, wenn diese für Wohnzwecke ausgebaut sind.

Ist eine Treppe notwendig?

Es kann auch eine Außentreppe sein. Die wird aber meist nur an größeren Gebäuden angebracht. In Ein- oder Zweifamilienhäusern, aber auch in Mehrfamilienhäusern werden in der Regel Fenster oder Balkone als zweite Rettungswege geplant.

„Viele Bewohner wissen gar nicht, dass ihr Balkon der Rettung dient. Auch die großen Glastüren mit Gittern davor sind unter Umständen ein zweiter Rettungsweg“, sagt Feuerwehrsprecher Hachemer. Die Fenster müssten entsprechend der jeweiligen Landesbauordnung eine gewisse Mindestgröße haben.

„Auch im Dachgeschoss sollte ein ausreichend großes Fenster zur Straße hin eingebaut werden, damit Bewohner von der Feuerwehr durch dieses Fenster geborgen werden können“, rät Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren. „Aus dem Keller sollten sich die Bewohner über eine Außentreppe oder einen ausreichend großen Kellerlichtschacht retten können.“

Was ist bei der Planung zu beachten?

Grundsätzlich müssen Architekten beim Entwurf eines Gebäudes sichere Baustoffe und Konstruktionen wählen, Fluchtwege für die Bewohner vorsehen und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge einplanen.

„Zur seriösen Planung gehört auch der zweite Rettungsweg. Fehlt er, ist das ein Planungsfehler, der so früh wie möglich behoben werden muss“, betont Reinhold-Postina. Um sicherzugehen, sollten Bauherren ihren Architekten oder die Baufirma danach fragen und auch selbst in einer privaten Brandschutzübung testen, wie sie im Notfall gefahrlos ins Freie kommen.

Muss die Feuerwehr auf dem Grundstück parken können?

Die Feuerwehr braucht Platz, um ihre Fahrzeuge und Rettungsgeräte aufzustellen. „Nicht nur auf der Straße, sondern auch auf Grundstücken behindern parkende Fahrzeuge oft unsere Einsätze“, erklärt Hachemer.

Hinderlich seien auch dicht am Haus gepflanzte Büsche: „Sie erschweren, die Rettungsleiter sicher aufzustellen.“ Der Experte rät, das eigene Umfeld einmal aus der Sicht der Rettungskräfte zu betrachten.

Haben Bewohner auch Pflichten?

Sie dürfen Fluchtwege nicht verstellen und auf Fluren von Mehrfamilienhäusern nach Möglichkeit keine brennbaren Gegenstände abstellen wie Kinderwagen, Schuhe und andere Dinge.

Auch Balkone werden häufig zugestellt. „Es ist schon okay, wenn dort gefrühstückt oder gegrillt wird. Aber ein Balkon ist kein Lagerplatz. Das ist den meisten Menschen nicht bewusst.“

Bernhard Schuhmacher, Brandschutz-Sachverständiger bei der Prüforganisation Dekra in Stuttgart, ergänzt: „Ein häufiger Fehler ist es auch, Fluchttüren zu verstellen oder gar mit einem Schlüssel abzuschließen.“ Der Fluchtweg wird dann bei einem Feuer zur Todesfalle.

Fluchttüren müssen im Notfall grundsätzlich ohne Schlüssel von innen nach außen zu öffnen sein. Das Gleiche gilt für Türen zu Tiefgaragen und Hauseingangstüren. Hausordnungen, nach denen diese Türen nachts abgeschlossen werden müssen, sind unzulässig.