Berlin. Ein Angestellter ist heimlich auf der Suche nach einem neuen Job. Aber er braucht dafür ein Arbeitszeugnis. Das empfiehlt ein Anwalt.

Dr. Heiko Peter Krenz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin beantwortet Leserfragen.

Ich möchte mich nach einer anderen Arbeit umsehen. Kann ich von meinem Chef ein Zwischenzeugnis verlangen, ohne dass ich ihm sagen muss, wofür ich es brauche?

Das sagt der Anwalt: Für einen Jobwechsel gibt es viele gute Gründe: Vielleicht sind Sie auf der Suche nach besseren Aufstiegschancen, möchten mehr Verantwortung übernehmen oder ein höheres Gehalt bekommen. Manchmal steckt auch schlicht der Wunsch nach Veränderung dahinter, wenn sich ein Arbeitnehmer nach einem neuen Job umsieht.

Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. © privat | privat

Natürlich möchten Sie es sich nicht mit Ihrem jetzigen Chef verderben und möglichst ohne sein Wissen auf Jobsuche gehen. Das wird jedoch schwierig, wenn Sie ein Zwischenzeugnis haben wollen. Generell besteht nämlich kein gesetzlicher Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses.

Aber: Etwas anderes gilt laut Rechtsprechung dann, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Als solcher anerkannt ist zum Beispiel, wenn es in einem langjährigen Arbeitsverhältnis bislang noch keine Beurteilung durch ein Zwischenzeugnis gab.

Auch der Wechsel des direkten Vorgesetzten kann ein triftiger Grund sein, ebenso Ihr Wechsel in eine andere Abteilung. Auch eine bevorstehende Elternzeit oder bevorstehende Entlassungen wegen Umstrukturierungen in der Firma zählt die Rechtsprechung dazu.

Nicht zuletzt begründet die Bewerbung bei anderen Arbeitgebern einen Anspruch aufs Zwischenzeugnis – doch genau das wollen Sie Ihrem jetzigen Chef ja nicht verraten.

Wechselwunsch offenlegen

Es kann aber sein, dass sich Ihr Arbeitgeber weigert, Ihnen ohne Angabe von Gründen das Zwischenzeugnis auszustellen. Können Sie dann nicht einen der „besseren“ Gründe nennen, kommen Sie nicht darum herum, Ihren Wechselwunsch offenzulegen.

Um Fragen vorzubeugen, sind Arbeitnehmer allgemein gut beraten, sich im laufenden Arbeitsverhältnis in gewissen Abständen um ein Zwischenzeugnis zu bemühen. Dies hat auch für ein späteres Abschlusszeugnis eine Bindungswirkung: Bescheinigt der Arbeitgeber im Zwischenzeugnis eine „sehr gute“ Leistung, kann er später in einem abschließenden Arbeitszeugnis nicht das Gegenteil behaupten.