Berlin. Drogentests sind für Bewerber in der Regel freiwillig. Niemand muss mitmachen – doch es gibt Ausnahmen. Diese Tipps gibt ein Anwalt.

Bewerber müssen nicht alles mitmachen: Sie können zum Beispiel ihr Veto gegen medizinische Tests einlegen. Manchmal seien diese aber auch obligatorisch. Rechtsanwalt Dr. Heiko Peter Krenz beantwortet Leserfragen.

Ich bewerbe mich zurzeit und möchte wissen, ob mich dabei auch Drogentests erwarten können. Und dürfte ein Arbeitgeber nach der Einstellung noch einen Test verlangen, wenn er den Verdacht auf Drogenkonsum bei der Arbeit hat?

Das sagt der Anwalt

Bei Einstellungen sind unterschiedliche Konstellationen denkbar. Unter anderem ist es abhängig von Ihrem Alter, ob das Unternehmen einen Drogentest machen darf.

Für jugendliche Arbeitnehmer schreibt das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend nämlich eine medizinische Untersuchung vor, bei der das Blut auf Drogenkonsum untersucht wird. Hier hätten Sie als Bewerber kein Vetorecht.

Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. © privat | privat

Ist eine Einstellungsuntersuchung nicht zwingend vorgeschrieben, kann der Arbeitgeber sie natürlich trotzdem verlangen. In so einem Fall müssen Sie als Stellenbewerber dem aber zustimmen.

Darüber hinaus muss die Untersuchung für die konkrete Arbeitsstelle relevant sein. Und der Bewerber muss über den Umfang der Untersuchung aufgeklärt werden.

Der Arzt darf die Diagnosen und eventuell positive Drogenbefunde aber nur dann an den Arbeitgeber weitergeben, wenn er vom Bewerber von seiner Schweigepflicht entbunden wurde. Ohne diese Entbindung kann der Arzt dem Arbeitgeber nur mitteilen, dass ein Bewerber medizinisch „geeignet“, „bedingt geeignet“ oder „ungeeignet“ ist.

Tests nicht immer freiwillig

Zu einem Drogentest kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht zwingen.
Zu einem Drogentest kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht zwingen. © dpa | Daniel Karmann

Ob in der Praxis vom Arbeitgeber geforderte ärztliche Untersuchungen tatsächlich immer völlig freiwillig ablaufen, darf angezweifelt werden. Häufig lassen sich Bewerber auf medizinische Tests ein, weil sie die Stelle unbedingt haben wollen. Genetische Untersuchungen sind dagegen gesetzlich strikt verboten.

Nachdem Sie eingestellt wurden, ist eine Drogenkontrolle ohne Zustimmung keinesfalls zulässig. Selbst wenn Sie beispielsweise Gefahrgut transportieren oder als Wachpersonal bewaffnet sind, ist eine Drogenkontrolle ohne Ihre Zustimmung nicht zulässig.

Ihre Persönlichkeitsrechte als Arbeitnehmer haben Vorrang. Wenn er Drogenkonsum vermutet, bleibt dem Arbeitgeber nur der Weg einer Verdachtskündigung offen.