Berlin. Was ist Cyber-Grooming? Experten geben Tipps, wie Eltern ihre Kinder vor dieser Art von sexuellen Übergriffen im Netz bewahren können.

Die Taten sind schockierend: Zwei Männer, ein 35-jähriger gelernter Koch aus Düsseldorf und ein 32-Jährger aus Bad Iburg, pirschten sich an ihre minderjährigen Opfer über das Internet heran, erschlichen sich das Vertrauen der Kinder und missbrauchten sie sexuell.

Über die Fälle wurde in der vergangenen Woche berichtet. Der Koch wurde am Freitag vom Düsseldorfer Landgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er einen zwölfjährigen Schweizer über das Online-Spiel Minecraft in seine Düsseldorfer Wohnung lockte, ihn dort festhielt und missbrauchte. Er wird unbefristet in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Gegen den 32-jährigen Bad Iburger wird wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs von Mädchen und Jungen zwischen sieben bis 13 Jahren ermittelt.

Im Chat des Online-Spiels Minecraft nahm ein Koch aus Düsseldorf Kontakt zu seinem späteren Opfer auf (Symbolbild).
Im Chat des Online-Spiels Minecraft nahm ein Koch aus Düsseldorf Kontakt zu seinem späteren Opfer auf (Symbolbild). © REUTERS | © Reuters Staff / Reuters

Das Stichwort in beiden Fällen: Cyber-Grooming. Aber was genau ist das überhaupt. Und wie können Eltern ihre Kinder schützen? Ein Überblick:

• Was bedeutet der Begriff Cyber-Grooming?

Beim sogenannten Cyber-Grooming machen sich Erwachsene im Internet mit sexuellen Absichten an Kinder und Jugendliche heran. Der Begriff „grooming“ bedeutet im Deutschen „anbahnen“ oder „vorbereiten“.

• Wie gehen die Täter vor?

Die Täter geben sich in sozialen Netzwerken, in Online-Computerspielen und in Chats oft jünger aus als sie sind. Sie bauen mit Schmeicheleien Vertrauen auf und belästigen ihre Opfer dann sexuell.

Die Täter sprechen über Liebe und Sex und überreden ihre Opfer oft, ihnen intime Informationen oder Fotos zu schicken. Dann machen sie mit der Drohung Druck, die Bilder im Umfeld des Betroffenen zu verbreiten und stellen weitere Forderungen. Häufig versuchen sie, das Opfer zu einem persönlichen Treffen zu zwingen, bei dem sie es dann sexuell missbrauchen. Die strafrechtlichen Folgen regelt Paragraf 176 des Strafgesetzbuches.

• Wie häufig ist Cyber-Grooming?

Laut Bundeskriminalamt hatten die Sicherheitsbehörden im Jahr 2005 noch 946 Fälle verzeichnet, in denen Kinder mithilfe von Kommunikationstechnik zu sexuellen Handlungen überredet oder in denen ihnen pornografische Inhalte gezeigt worden seien. 2015 seien es bereits 1958 Fälle gewesen.

• Wie können Eltern ihre Kinder schützen?

Vor allem sei es wichtig, Kinder für das Thema zu sensibilisieren, rät Kristin Langer von der Initiative „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht“. Dazu sollten sie offen mit ihren Kindern darüber sprechen, dass es Menschen gibt, die sich sexuell vorrangig von Kindern und Jugendlichen angezogen fühlen, und ihnen erklären, was Cyber-Grooming ist. „Wichtig ist, dass Eltern dem Kind vermitteln, dass es keinen Ärger bekommt“, sagt Langer. Denn häufig fühlen Kinder sich schuldig oder denken, dass sie etwas falsch gemacht haben.

Langer rät außerdem, dass Kinder in Chats oder bei Online-Spielen so wenige Informationen wie möglich preisgeben sollten – Alter, Geschlecht oder der richtige Name sind verzichtbar. Außerdem sei es wichtig, dass es sich bei der entsprechenden Chatplattform um eine Plattform handelt, bei der Verstöße gemeldet werden können. „So schützt man möglicherweise auch andere.“

• Wann ist Vorsicht geboten?

Wenn ein Chatpartner viele Komplimente macht, das Kind ausfragt, Fotos möchte oder sich gar treffen will, sollten die Alarmglocken schrillen. Generell ist für Kinder der Zuspruch Erwachsener wichtig. „Wer das von seinen Eltern nicht bekommt, holt es sich möglicherweise woanders“, warnt Langer. Kinder seien für Komplimente sehr empfänglich. Das nutzen Kriminelle im Netz aus. (jkali/dpa)