Berlin. In vielen Haushalten kümmert sich nur einer um die Geldangelegenheiten. Stirbt der Partner, ist der Hinterbliebene oft überfordert.

Knall auf Fall ist man allein. Mit allem. Auch mit den Finanzen. Allein im vorigen Jahr wurden in Deutschland laut dem Statistischen Bundesamt 367.000 Ehen durch den Tod geschieden, auch unerwartet durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit. Natürlich will darüber kaum einer vorher nachdenken.

„Es ist aber besser, sich ein Herz zu fassen“, sagt Kerstin Becker-Eiselen. Sie arbeitet bei der Verbraucherzentrale Hamburg, gilt bundesweit als eine der besten Expertinnen für die finanziellen Fragen im Todesfall. Sie sagt: „Andernfalls drohen in einer Zeit, in der es schon schwer genug ist, mit dem Alltag zurechtzukommen, noch mehr Belastungen für die, die zurückbleiben.“ Jetzt, im Herbst, wo man sich eher mal zu Hause zurückzieht, ließen sich nötige Unterlagen sortieren und ordnen, damit das Erbe nicht schwieriger als nötig wird.

Digitales Erbe nicht vergessen

Dazu gehöre das, woran laut Becker-Eiselen „wenige auf Anhieb denken, was aber eine immer größere Rolle spielt“: die digitale Hinterlassenschaft jener, die sich im Internet bewegen. Ihr Hinweis: „Hinterlegen Sie Ihre Passwörter und Benutzernamen für Ihre Internet-Accounts in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Xing“. Sonst könnten diese nicht gelöscht werden und etwa „Alles Gute“-Geburtstagsgrüße auf dem alten Profil eingehen. Das sei für die Verwitweten nur schwer zu ertragen.

Das Problem: In einer Ehe oder Lebenspartnerschaft gebe es oft eine Rollenaufteilung. So kümmere sich nur einer von beiden um das Finanzielle. Das sei übrigens die Frau genauso oft wie der Mann. Anders sei das nur in den älteren Generationen, in denen der Mann das Geld zumeist noch allein verdient und dann auch angelegt habe. In jedem Fall sei es wichtig, allen Papierkram an einem Ort zu deponieren, wo ihn der andere auch findet.

Wo liegen die wichtigen Dokumente?

Die Verbraucherzentralen haben eine Checkliste entwickelt, um keines der wichtigen Dokumente und Angaben zu verschludern: Wo liegen etwa Personalausweis, Familienstammbuch, Scheidungsurteil, Testament oder Erbvertrag? Welche Fristen sind bei Versicherungen zu beachten, welche laufenden Verträge zu prüfen, eventuell zu kündigen? Und: Welche Geldgeschäfte oder Steuerfragen des verstorbenen Familienangehörigen müssen noch geregelt werden?

Bei der Lebensversicherung und der Rentenkasse geht es zum Beispiel um Geld, das Hinterbliebene gut brauchen können. Sie sollten möglichst schnell informiert werden. „War der Verstorbene noch kein Rentner, stellen Sie direkt bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Hinterbliebenenrente“, erklärt eine Sprecherin der Rentenversicherung Bund in Berlin. „Sonst wenden Sie sich an den Rentenservice der Deutschen Post.“ Dann werde zuallererst für das sogenannte Sterbevierteljahr eine Rentenfortzahlung bewilligt. Immer sei die Heiratsurkunde nötig, freilich auch die Sterbeurkunde.

Miet- oder Nutzungsverträge enden nicht mit dem Tod

Bei der privaten Altersvorsorge hängt es vom Vertrag ab, wie viel Geld die Hinterbliebenen bekommen. „Wer möchte, dass die Versicherungssumme einer Kapitallebens- oder einer Risikolebensversicherung nach seinem Tod ausschließlich an den Partner geht, muss ihn als Begünstigten eintragen“, erklärt Verbraucherschützerin Becker-Eiselen. Sonst wird das Geld auf die Erben verteilt. Der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner gehört zum Kreis der Erben dazu, nicht aber der unverheiratete Partner. Bei privaten Rentenversicherungen gibt es keine einheitliche Regel. Zumeist kann festgelegt werden, ob das Geld im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.

Zudem rät die Expertin: „Hinterlegen Sie zu Lebzeiten eine Bankvollmacht, wenn Sie jemanden haben, dem Sie vertrauen“. Ansonsten muss nach dem Tod der Zugang zu den Konten beantragt werden, was unter Umständen Wochen dauern kann.

Verträge sammeln, Mitgliedschaften auflisten

Vergleichsweise einfach wird es bei Miet- und Nutzungsverträgen. Sie enden in der Regel nicht mit dem Tod. Die Erben haben aber innerhalb der gesetzlichen Fristen ein außerordentliches gesetzliches Kündigungsrecht. Andere Verträge wie zum Beispiel Mitgliedschaften im Verein, Telefon- oder Stromverträge sind zumeist unkompliziert zu kündigen. In diesen Fällen ist es vor allem wichtig, sie alle aufzulisten und die Verträge in einem Ordner zu sammeln.

Bleibt am Ende eins: Die Checkliste sollte von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.