Berlin. Facebook wehrt sich gegen das Verbot, Daten von WhatsApp-Usern zu erheben. Das Unternehmen sieht sich in Einklang mit geltendem Recht.

Am Dienstag sprach Hamburgs Datenschutzbeauftragter ein Machtwort. In einer Verwaltungsanordnung untersagte er Facebook mit sofortiger Wirkung, Daten der 35 Millionen deutschen WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Außerdem trug er dem Unternehmen auf, bereits erhaltene Daten zu löschen. Nun ist jedoch klar: Facebook will das nicht so einfach hinnehmen.

„Facebook hält sich an europäisches Datenschutzrecht. Wir werden gegen diese Anordnung Widerspruch einlegen“, sagte eine Sprecherin des Unternehmens am Mittwoch unserer Redaktion. Mit dem Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit werde man zusammenarbeiten, um Fragen zu klären und alle Bedenken zu zerstreuen. Weitere Details wollte Facebook nicht nennen, da der Fall intern noch geprüft werde.

Datenschützer beruft sich auf EuGH-Urteil

Das Datenaustausch-Verbot begründet Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar damit, dass sich Facebook weder eine Einwilligung von den WhatsApp-Nutzern geholt hätte noch eine gesetzliche Grundlage für den Datenempfang vorliege.

In der Mitteilung heißt es: „Dass Facebook die Regelungen des deutschen Datenschutzrechts respektieren muss, ist klar, nachdem im Juli der EuGH in einem Urteil bestätigt hat, dass nationales Datenschutzrecht anwendbar ist, wenn ein Unternehmen im Zusammenhang mit einer nationalen Niederlassung Daten verarbeitet.“ Facebook tue das in Deutschland durch seine Niederlassung in Hamburg, die das deutschsprachige Werbegeschäft betreibt.

Bisher galt für Facebook stets irisches Recht

Kommt Facebook der Forderung nicht nach, könnte ein Rechtsstreit bis zum Europäischen Gerichtshof drohen. Hamburgs Datenschutzbeauftragter glaubt, dass ein solcher Streit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu seinen Gunsten ausgehen würde. Bisher fand das deutsche Datenschutzrecht bei Streitigkeiten mit Facebook allerdings keine Anwendung. Stattdessen galten die Datenschutzregeln Irlands, wo Facebook seinen europäischen Sitz hat.

Experten gehen deshalb davon aus, dass es einfacher wäre, WhatsApp die Datenweitergabe zu verbieten. Das Unternehmen hat keinen Sitz in der EU, wodurch automatisch das deutsche Datenschutzrecht gilt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte WhatsApp bereits vor kurzem abgemahnt und das Unternehmen aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

WhatsApp bat um Fristverlängerung

„WhatsApp hat inzwischen um eine Verlängerung der Frist bis zum 14. Oktober gebeten“, sagte vzbv-Sprecher Timo Beyer am Mittwoch unserer Redaktion. Dem habe man stattgegeben, es allerdings mit einer Bitte verknüpft: WhatsApp soll die deaktivierten Accounts von Nutzern, die den neuen Vertragsbedingungen nicht zugestimmt haben, wieder zugänglich machen, damit sie sauber gelöscht werden können. „WhatsApp hat sich dazu noch nicht geäußert“, so Beyer.