Berlin. Höhere Freibeträge oder Pauschalen, mehr Zeit für die Erklärung: Wir zeigen die wichtigsten Änderungen in Sachen Steuern für 2017.

Finanziell bringt 2017 nur kleine Erleichterungen für Steuerzahler – dafür können sie sich mit der Steuererklärung etwas mehr Zeit lassen. Neue Regeln gelten zudem für Neurentner und Verbraucher, die nach 2004 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben. Die wichtigsten Änderungen.

Freibeträge

Eine kleine Entlastung gibt es im kommenden Jahr durch eine Anhebung des Grundfreibetrages für alle Steuerzahler. Erst ab dem Existenzminimum von 8820 Euro Jahreseinkommen langt der Fiskus zu. Bei Ehepartnern verdoppelt sich der Freibetrag auf 17 640 Euro. Eine zusätzliche Entlastung gibt es für Eltern. Denn der Kinderfreibetrag steigt um 108 Euro auf 7356 Euro.

Kinderzuschlag und -geld

Wer wenig verdient, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag zum Kindergeld. Der erhöht sich ab Januar von 160 auf 170 Euro pro Monat. Die Erhöhung des Kindergeldes fällt kleiner aus. Für das erste und zweite Kind gibt es je 192 Euro, zwei Euro mehr als 2016. Für das dritte und vierte Kind beträgt die Unterstützung 198 Euro, für jedes weitere 225 Euro.

Steuererklärung

Mit der Steuererklärung können sich veranlagungspflichtige Bürger künftig zwei Monate länger Zeit lassen. Anstelle des bisherigen Abgabetermins Ende Mai muss die Erklärung ab 2017 erst am 31. Juli beim Finanzamt vorliegen. Die Belege dazu, zum Beispiel Spendenquittungen, müssen nicht mehr mit eingereicht werden. Es reicht, wenn sie zu Hause aufbewahrt werden, falls das Amt sie überprüfen will. Die verspätete Abgabe wird allerdings teuer. Mindestens 25 Euro berechnet das Finanzamt dafür. Ansonsten gilt eine Verspätungsgebühr von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, höchstens jedoch 25 000 Euro. Wer nur geringe Einkünfte von weniger als 11 200 Euro bei Alleinstehenden und 21 250 Euro bei Ehepaaren hat, muss gar keine Erklärung abgeben.

Neurentner

Neurentner sollten aufpassen, ob sie steuerpflichtig sein werden. Denn der Anteil am Ruhegeld, der steuerpflichtig ist, steigt wie in jedem Jahr um zwei Prozentpunkte auf nun 74 Prozent der gesetzlichen Rente. Umgekehrt erkennt das Finanzamt jährlich auch zwei Prozentpunkte mehr von den Aufwendungen für die Vorsorge als steuermindernd an. 2017 sind es 84 Prozent der Ausgaben dafür. Auch akzeptieren die Ämter im kommenden Jahr höhere Unterhaltskosten für einen Dritten. Maximal sind hier 8820 Euro absetzbar, 168 Euro mehr als bisher.

Lebensversicherungen

Neue Steuerregeln gibt es für Lebensversicherungen, die nach 2004 abgeschlossen wurden und bei denen ein Kapitalwahlrecht besteht. Sind die Sparer wenigstens 60 Jahre alt und der Vertrag lief länger als zwölf Jahre, müssen sie die Differenz zwischen ihrer Versicherungsleistung und den eingezahlten Beträgen nur zur Hälfte versteuern. Die älteren Verträge sind weiterhin steuerfrei.

Umzugskosten

Die Pauschalen für Umzugskosten für berufsbedingte Wohnortwechsel steigen im nächsten Jahr. Ab Februar erhöhen sie sich auf 764 Euro für Alleinstehende und 1528 Euro für Ehepaare. Für jedes Kind werden 337 Euro angerechnet.