Berlin. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf eine weitere Entlastung einstellen. Ab dem nächsten Jahr sollen Aufwendungen für die Altersvorsorge voll als Sonderausgabe berücksichtigt werden.

Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem kommenden Jahr voll absetzen können. Das geht aus dem Entwurf für das Jahressteuergesetz hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Nach Berechnungen des Finanzministeriums werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger dadurch 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro entlastet. Im Jahr 2024 geht es demnach noch um 1,76 Milliarden Euro.

Die Aufwendungen für die Altersvorsorge können voll als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Das passiert zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. «Wir ziehen diesen Schritt bewusst vor – denn gerade in Zeiten hoher Inflation sind Entlastungen besonders wichtig», sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP) der dpa. Zugleich schaffe die neue Regelung mehr Klarheit im Steuersystem. «Dies dient dem Gebot, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden», so Lindner.

Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Vorher können die Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Die Umstellung umfasst Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen, sogenannten Rürup-Renten.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, hält die Pläne für nicht zu Ende gedacht. Eine Doppelbesteuerung werde damit nicht vollkommen ausgeschlossen, kritisierte sie. Hintergrund ist, dass die Renten im Alter ab 2040 voll besteuert werden. Steuerzahler, die in den vergangenen Jahren ihre Beiträge versteuern mussten und 2040 Rentner sind, würden damit doppelt zur Kasse gebeten. Bentele forderte deshalb, die Vollbesteuerung der Renten von 2040 auf 2070 zu verschieben.