Brüssel. Die EU-Kommission strebt eine Klage gegen Polen an. Die Urteile des Warschauer Verfassungsgerichtshofs brechen immer wieder EU-Recht.

Schon länger ist das Verhältnis zwischen der polnischen Regierung und der Europäischen Kommission angespannt. Die Justiz-Reformen im Land werden von einem Großteil der Europäischen Union als demokratiefeindlich kritisiert. Jetzt verklagt die Europäische Kommission Polen wegen Verstößen gegen das EU-Recht durch den polnischen Verfassungsgerichtshof. Konkret geht es dabei um Urteile des Gerichts, in denen im Jahr 2021 EU-Verträge für unvereinbar mit der polnischen Verfassung bewertet wurden.

Die EU-Kommission erklärte am Mittwoch die angestrebte Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) damit, dass der polnische Verfassungsgerichtshof mit den Urteilen gegen allgemeine Grundätze des Unionsrechts verstoßen habe. Teil davon seien die Autonomie, der Vorrang und die einheitliche Anwendung des Unionsrechts. Außerdem habe Polen die verbindliche Wirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs ignoriert.

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EU-Kommission: Polnischer Verfassungsgerichtshof nicht mehr legitim besetzt

Die Kommission sei "ferner der Auffassung, dass der Verfassungsgerichtshof die Anforderungen an ein zuvor durch Gesetz errichtetes unabhängiges und unparteiisches Gericht nicht mehr erfüllt", wie auf der Internetseite der EU-Kommision zu lesen war. Als Begründung werden die Unregelmäßigkeiten bei den Ernennungsverfahren von drei Richtern im Dezember 2015 und bei der Auswahl des Präsidenten für das Verfassungsgericht im Dezember 2016 genannt.

In Warschau gibt sich die polnische Regierung entstpannt. Szymon Szynkowski vel Sek, polnischer Minister für EU-Angelegenheiten erklärte am Mittwoch gegenüber der Agentur PAP: "Polen kennt die Argumente der EU-Kommission, teilt ihre Ansicht aber nicht". So wie andere Verfassungsgerichte in Deutschland oder Spanien auch schon geurteilt hätten, sei die Verfassungsrechtssprechung ausschließlich Sache der Mitgliedsstaaten

Als Hüterin der EU-Verträge ist die Kommission für die Einhaltung des EU-Rechts verantwortlich. Immer wieder verklagt sie Staaten, darunter auch Deutschland, vor dem EuGH, um die Einhaltung von EU-Recht zu erwirken. (dpa/os)

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