Berlin. Bisher prüfen deutsche Behörden, ob ein Asylsuchender seine sexuelle Identität in der Heimat geheimhalten könnte. Das wird nun gestrichen.

Die Bundesregierung will queere Flüchtlinge besser schützen. Eine entsprechende Dienstanweisung wird nach Informationen unserer Redaktion derzeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) umgesetzt und soll ab Oktober gelten.

Bei der „Gefahrenprognose“ für einen Geflüchteten in seiner Heimat soll das Bamf im Rahmen des Asylverfahrens künftig immer davon ausgehen, dass der Mensch seine sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität im Herkunftsland „offen auslebt“, wie es in der überarbeiteten Dienstanweisung heißen soll.

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Migration: Bundesregierung will Geflüchtete besser schützen

Die Bundesregierung will so nach eigenem Bekunden klarstellen, dass LSBTIQ-Schutzsuchende in keinem Fall auf ein „diskretes Leben im Herkunftsland“ verwiesen werden dürfen und ein Asylantrag mit dieser Begründung abgelehnt wird – und sie dann möglicherweise abgeschoben werden.

„Vernünftigerweise“ dürfe nicht erwartet werden, dass der Antragsteller seine sexuelle Orientierung „in seinem Herkunftsland geheim hält“, soll es in der neuen Fassung der Bamf-Dienstanweisung für Asylentscheidungen heißen. Dies soll auch dann gelten, wenn ein Schutzsuchender angibt, seine sexuelle Identität in seiner Heimat verheimlichen zu wollen.

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Das Bundesamt schult nach Informationen unserer Redaktion die Asyl-Entscheiderinnen und Entscheider für den Umgang mit LSBTIQ-Flüchtlingen, auch unter Einbindung von Nichtregierungsorganisationen. Zudem werden bei geschlechtsspezifischer Verfolgung besonders fortgebildete Entscheiderinnen und Entscheider beteiligt.

Ab Oktober soll die neue Dienstanweisung im Asylverfahren gelten: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Ab Oktober soll die neue Dienstanweisung im Asylverfahren gelten: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). © dpa | Daniel Karmann

Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Flüchtlinge müssen im Asylverfahren glaubhaft machen, dass sie aufgrund ihrer Sexualität in ihrer Heimat verfolgt werden. Beim Bundesamt durchlaufen Schutzsuchende eine zweistufige Prüfung, in der das Bamf auch überprüft, wie sich Geflüchtete bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland „verhalten“.

Lesben- und Schwulenverband hatte die Asylpraxis immer wieder scharf kritisiert

Diese sogenannte „Verhaltensprognose“ soll laut der neuen Dienstanweisung gestrichen werden. „Es darf keine Prognose dahingehend erfolgen, wie wichtig dem Antragsteller seine sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität ist und ob die entsprechende Lebensweise für den Antragsteller unverzichtbarer Teil seiner persönlichen Identität ist“, so soll es künftig heißen.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hatte in der Vergangenheit scharfe Kritik an einzelnen Asylentscheidungen des Bundesamtes geübt und sprach bei der „Verhaltensprognose“ von einer „menschenverachtenden“ Praxis gegenüber LSBTIQ-Schutzsuchenden. Bereits 2013 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Asylbehörden in einem Urteil für den Umgang mit lesbischen und schwulen Flüchtlingen kritisiert.

Die Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP hatte im Koalitionsvertrag angekündigt, dass Asylverfahren mit Blick auf queere Verfolgte zu überprüfen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte am Dienstagvormittag die Abgeordneten des Bundestags über die neu gefasste Dienstanweisung beim Bamf informiert.