Berlin. Die Kritik an Palästinenserpräsident Abbas ist nach dessen Holocaust-Aussage groß. Hat sich der Palästinenserpräsident strafbar gemacht?

Es sind nur wenige Sätze, doch sie entfalten Wucht. Mitten im Kanzleramt, nur ein paar Meter entfernt von Olaf Scholz (SPD), sagt Palästinenserpräsident Mahmud Abbas: „Israel hat seit 1947 bis zum heutigen Tag 50 Massaker in 50 palästinensischen Orten begangen“, und fügt hinzu: „50 Massaker, 50 Holocausts.“ Die politische Debatte läuft. Auch die rechtliche Frage bleibt: Hat Abbas mit dieser Äußerung den Holocaust verharmlost – und sich sogar strafbar gemacht?

Relevant ist hier der Paragraf 130 im Strafgesetzbuch. Dort heißt es in Absatz 3: Mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wird bestraft, „wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung“, womit Völkermord gemeint ist, „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost“.

Abbas setzt Holocaust mit angeblichen „Massakern“ der Israelis an Palästinensern gleich

Wer den Mord an sechs Millionen Jüdinnen und Juden bestreitet, verbreitet falsche Tatsachen und kann sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen. „Die Verbreitung erwiesen unwahrer und bewusst falscher Tatsachenbehauptungen kann nicht zur Meinungsbildung beitragen und ist als solche nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt“, hält das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss über eine Beschwerde einer rechtsextremen Holocaust-Leugnerin 2018 fest. Zumal die Leugnung indirekt auch Gewalt gegen Jüdinnen und Juden heute rechtfertigt – und somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist.

Zunächst ist jedoch eindeutig, dass Palästinenserpräsident Abbas mit seinen Worten den Holocaust nicht geleugnet hat. Im Gegenteil: Er setzt das singuläre Verbrechen der Nationalsozialisten mit den angeblichen „Massakern“ der israelischen Armee an den Palästinensern gleich. Eine Leugnung liegt nicht vor – schließlich will Abbas dramatisieren und provozieren.

Umstrittener Handschlag nach der Pressekonferenz zwischen Kanzler Olaf Scholz und Palästinenserpräsident Mahmud Abbas (Photo by JENS SCHLUETER / AFP) / ALTERNATIVE CROP
Umstrittener Handschlag nach der Pressekonferenz zwischen Kanzler Olaf Scholz und Palästinenserpräsident Mahmud Abbas (Photo by JENS SCHLUETER / AFP) / ALTERNATIVE CROP © AFP | Jens Schlueter

Aber verharmlost Abbas den Holocaust? Viele Schlagzeilen lauten am Tag nach dem Treffen im Kanzleramt: „Palästinenserpräsident relativiert Holocaust“. Mit dem Vergleich mutmaßlicher Taten der Israelis an den Palästinensern und der Äußerung über angebliche „50 Holocausts“ rede Abbas „die Verbrechen der Nationalsozialisten an den Juden klein“, sagt Matthias Jahn, Professor für Strafrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt im Gespräch mit unserer Redaktion. „Entscheidend ist allerdings die Formulierung in Paragraf 130, die voraussetzt, dass durch die volksverhetzenden Äußerungen der ‚öffentliche Frieden‘ gestört werden muss.“

Schädigt die krude Behauptung von Abbas den „öffentlichen Frieden“?

Zunächst gilt: Abbas äußerte sich öffentlich. Hier greift also Paragraf 130. Doch stört er auch den „öffentlichen Frieden“ mit seiner Behauptung? Ist also die krude These von „50 Massakern“ und „50 Holocausts“ so gefährlich, dass sie das gesellschaftliche Klima in Deutschland nachhaltig schädigt?

Professor Jahn sagt: eher nicht. „Denn die Äußerung über den Holocaust kam spontan auf eine Nachfrage eines Journalisten.“ Das sei ein Gesichtspunkt, den das Verfassungsgericht bisher immer ganz besonders betont habe, so Jahn. Abbas reagierte in der Pressekonferenz auf eine Frage, ob er sich für das terroristische Attentat von Palästinensern an der israelischen Olympia-Mannschaft 1972 in München entschuldigen würde – für das Terrorattentat vor 50 Jahren.

„Zudem muss juristisch berücksichtigt werden, dass Abbas als Interessenvertreter der Palästinenser auch Konfliktpartei in der Auseinandersetzung mit Israel ist. Dies entschuldigt politisch nichts, muss aber von der deutschen Justiz in Rechnung gestellt werden“, sagt Professor Jahn.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat in vergangenen Rechtsprechungen den Paragrafen zur Volksverhetzung sehr eng ausgelegt. 2018 hatte sich ein Rechtsextremist über die Verurteilung als Volksverhetzer vor dem höchsten Gericht beschwert. Die Richter sahen keine Verletzung der Meinungsfreiheit – und begründeten: „Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat.“

Das Verfassungsgericht stellt sich auf die Seite der Meinungsfreiheit

Der Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas“ sei kein Grund für das Gericht einzugreifen. Genauso wenig „der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte“. Das Verfassungsgericht stellt sich mit diesem Beschluss klar auf die Seite der Meinungsfreiheit – und setzt dem Paragraf der Volksverhetzung enge Grenzen.

Dazu Professor Jahn: Das Bundesverfassungsgericht traue den Menschen in Deutschland grundsätzlich die politische und ideologische Einordnung etwa von Äußerungen durch Abbas zu und habe entsprechende hohe juristische Hürden gesetzt. „Der Paragraf soll nicht unsere Strafgerichte in weltpolitische Auseinandersetzungen hineinziehen“, sagt der Strafrechtler.

Abbas nannte Israel ein „koloniales Projekt“

Eindeutig ist die politische Agenda von Abbas. Mehrfach schon relativierte er die Verbrechen der Nationalsozialisten, gab in einer Rede 2018 den Juden die Schuld an ihrer Ermordung. Mehrfach äußerte Abbas sich antisemitisch, nannte Israel laut Medienberichten ein „koloniales Projekt“.

Immer wieder erschüttert Gewalt das Leben zwischen Isrealis und Palästinensern. Gerade erst wurde ein Bus in Jerusalem beschossen, der Gläubige zur Klagemauer brachte. AHMAD GHARABLI / AFP)
Immer wieder erschüttert Gewalt das Leben zwischen Isrealis und Palästinensern. Gerade erst wurde ein Bus in Jerusalem beschossen, der Gläubige zur Klagemauer brachte. AHMAD GHARABLI / AFP) © AFP | AHMAD GHARABLI

Auch in seiner Doktorarbeit zu Beginn der 1980er-Jahre soll sich der heutige Palästinenserpräsident relativierend zum Holocaust geäußert haben. Später distanzierte sich Abbas laut Medienberichten von den Vorwürfen, er würde den Holocaust verharmlosen. 2014 schlug er andere Töne an, nannte die Vernichtung des Judentums durch die Nazis das „schlimmste Verbrechen der Neuzeit“.

Bis zum Mittwochvormittag keine Ermittlungen bei der Berliner Staatsanwaltschaft

Ohnehin bliebe eine weitere juristische Frage relevant: Können deutsche Gerichte das palästinensische Staatsoberhaupt überhaupt anklagen – oder genießt Abbas Immunität? Hier greift das Gerichtsverfassungsgesetz, speziell Paragraf 20. Dort heißt es: „Die deutsche Gerichtsbarkeit erstreckt sich auch nicht auf Repräsentanten anderer Staaten und deren Begleitung, die sich auf amtliche Einladung der Bundesrepublik Deutschland im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten.“

Professor Jahn hielte eine Anklage grundsätzlich jedoch dennoch für denkbar: „Immunität genießen zwar Repräsentanten anderer Staaten, die sich auf amtliche Einladung in Deutschland aufhalten. Aber die Frage, ob Palästina ein Staat ist, ist umstritten wie kaum etwas Anderes.“

Die Bilanz einer brisanten Pressekonferenz: Abbas ist umstritten, seine Äußerungen krude und Holocaust relativierend. Und doch sind die rechtlichen Hürden hoch, dagegen vorzugehen. Die Berliner Staatsanwaltschaft teilt auf Nachfrage am Mittwochvormittag mit, dass bisher gegen Abbas nicht ermittelt werde. Eine Anzeige durch Dritte gegen den Palästinenserpräsident liege nicht vor.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.