Berlin. Ihre Rente wollen immer mehr Deutsche gern im Ausland verbringen. Was im Ruhestand dann bei der Steuer und Krankenversicherung gilt.

Viele träumen davon, den Lebensabend in den Bergen oder am Meer zu verbringen. Fast eine Viertelmillion Deutsche bekommen ihre Rente bereits ins Ausland überwiesen. Wer nach Österreich, Spanien oder in die weite Ferne ziehen will, sollte vorher genau prüfen, was das für Steuern und die Krankenversicherung bedeutet.

Rente im Ausland: Das ist für die Steuer entscheidend

Wer eine Rente aus Deutschland bezieht, ist grundsätzlich auch in Deutschland steuerpflichtig. Wie viel der Rente versteuert wird, hängt vom Datum des Rentenbeginns ab. Wer 2022 in Rente geht, muss 82 Prozent versteuern, 18 Prozent bleiben steuerfrei. Daraus ergibt sich der Rentenfreibetrag, der bis zum Tod gleich bleibt. Für Rentner gilt zudem der Grundfreibetrag. Wer mit seiner Rente über den Freibeträgen liegt, muss eine Steuererklärung abgeben.

Ob Auslands-Rentner in Deutschland steuerpflichtig sind, hängt auch davon ab, wo sie ihren Ruhestand verbringen. Wer etwa in den USA oder in der Schweiz wohnt, muss seine Rente dort versteuern. Der Grund: Doppelbesteuerungsabkommen, die regeln, welcher Staat das Einkommen besteuert. Mit Spanien und Österreich hat Deutschland beispielsweise ebenfalls solche Abkommen. Wer dort lebt, wird hierzulande besteuert. Für private und betriebliche Renten können andere Regelungen gelten.

Wird das Einkommen am ausländischen Wohnsitz besteuert, kann das aus steuerlicher Sicht durchaus attraktiv sein. Interessierte sollten sich deshalb gründlich über das Steuersystem im Zielstaat informieren.

Worauf in Deutschland steuerpflichtige Rentner achten sollten

Selbst wenn Deutschland das Besteuerungsrecht hat, sind Rentner, die ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen, in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig. Dauerhaft heißt: mehr als sechs Monate pro Jahr. Wer also nur im Sommer auf Mallorca weilt, muss sich keine Gedanken machen.

Wer dagegen länger als sechs Monate im Ausland verbringt, verliert den Grundfreibetrag; Steuern werden also ab dem ersten Euro fällig. Zudem können weder Ehegattensplitting oder Krankheitskosten geltend gemacht werden. Ebenso fallen Freibeträge für Kinder und Alleinerziehende weg. Die Steuerlast wird damit also deutlich höher.

Wer einen Antrag auf „unbeschränkte Steuerpflicht“ in Deutschland stellt, kann das verhindern. Bedingung: Auslands-Rentner beziehen mindestens 90 Prozent ihres Einkommens in Deutschland. Oder sie haben ausländische Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags. Den Antrag gibt es beim Finanzamt Neubrandenburg, das für alle deutschen Rentenempfänger im Ausland zuständig ist.

Renten-Kürzungen: In welchen Fällen was droht

Für manche Rentenformen gibt es Sonderregelungen. So gilt etwa bei der Riester-Rente, dass die staatliche Förderung zurückgezahlt werden muss, wenn der Bezieher seinen Wohnsitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) hat.

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, erhält im Ausland unter Umständen weniger oder nichts. Und zwar wenn die Rente gezahlt wird, weil hierzulande kein passender Arbeitsplatz zu finden war – und nicht nur aus medizinischen Gründen.

Weitere Sonderregelungen gelten, wenn Ruheständler Ansprüche aus Gebieten außerhalb der heutigen Bundesrepublik haben, etwa aus Polen oder anderen osteuropäischen Herkunftsgebieten. Dann kann es zu Kürzungen kommen. Interessierte sollten sich deshalb vorher bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Die Rente im sonnigen Ausland verbringen: Ein Wunsch, den sich viele im Ruhestand erfüllen möchten.
Die Rente im sonnigen Ausland verbringen: Ein Wunsch, den sich viele im Ruhestand erfüllen möchten. © Shutterstock / MakanaCreative | MakanaCreative

Was bei der Kranken- und Pflegeversicherung gilt

Wer seinen Ruhestand in einem anderen Staat als Deutschland im Europäischen Wirtschaftsraum verbringt, bleibt meist weiterhin in der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung. Voraussetzung ist, dass man in Deutschland eine gesetzliche Rente erhält und im neuen Wohnsitzstaat keine weiteren Ansprüche hat (etwa weil man einer Beschäftigung nachgeht oder eine Rente bekommt). Gleiches gilt für alle, die Leistungen von einem berufsständischen Versorgungswerk erhalten oder eine Beamten-Pension.

Interessierte sollten sich dennoch unbedingt informieren, welche Leistungen das Gesundheitssystem im Zielland für Einheimische bietet. Denn nur diese bekommt man als Auswanderer. Und je älter man wird, desto wahrscheinlicher wird es, häufiger zum Arzt zu müssen.

Wen es in die Ferne zieht, muss prüfen, ob Deutschland mit dem neuen Staat ein Sozialversicherungsabkommen hat. Danach richtet sich, ob Auswanderer weiterhin in Deutschland versichert sind. Der Ansprechpartner für Fragen ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.