Berlin. Der Partnerschaftsbonus ist ein Zuschlag des Elterngeldes für Teilzeitarbeitende. Wichtigste Voraussetzung sind die Arbeitsstunden.

Mit dem Partnerschaftsbonus können Eltern jeweils zwei, drei oder vier Monate länger ElterngeldPlus bekommen. Er ist eine Zusatzleistung des Elterngeldes, damit Familien zur Kennenlernzeit nach der Geburt eines Kindes mehr Zeit gemeinsam verbringen und trotzdem arbeiten können.

Auf den ersten Blick wirkt er in seiner Berechnung und mit seinen Voraussetzungen schwer durchschaubar. Tatsächlich hängt es sehr von der Situation ab, ob Familien durch den Partnerschaftsbonus einen erheblichen Vorteil haben oder nicht.

Der Partnerschaftsbonus betrifft dabei in erster Linie berufstätige Eltern, die sich die Betreuung untereinander aufteilen. Grundvoraussetzungen sind dabei, dass die Eltern den Bonus gleichzeitig nutzen und in dieser Zeit beide in Teilzeit arbeiten – und zwar jeweils für mindestens 24 und höchstens für 32 Stunden in der Woche.

Partnerschaftsbonus kann auch mit Basiselterngeld bezogen werden

Die Eltern müssen den Partnerschaftsbonus für mindestens zwei und höchstens insgesamt vier Monate beantragen und die Voraussetzungen für den Zuschlag in mindestens zwei Monaten erfüllen. Dabei können sie sich relativ flexibel einteilen: Es ist egal, zu welchem Zeitpunkt die Eltern den Partnerschaftsbonus beziehen, solange sie dabei die Voraussetzungen erfüllen.

Eltern müssen den Partnerschaftsbonus für mindestens zwei Monate beantragen (Symbolbild).
Eltern müssen den Partnerschaftsbonus für mindestens zwei Monate beantragen (Symbolbild). © dpa-tmn | Mascha Brichta

Selbst kurzfristig verlängern oder aussteigen ist nach einer Gesetzesreform im vergangenen Jahr möglich. Allerdings ist es für die Berechnung der Bezüge und Arbeitsstunden wichtig, dass nicht nach Kalendermonaten, sondern nach Lebensmonaten des Kindes gezählt wird. Und die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes beträgt 32 Lebensmonate. Eltern können den Partnerschaftsbonus auch dann beziehen, wenn sie nur Basiselterngeld erhalten.

Wie hoch ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus berechnet sich so wie das ElterngeldPlus, seine Höhe ist vom Einkommen der Eltern vor der Geburt abhängig. Jeder Elternteil kann mit dem Zuschlag zwischen 150 und 900 Euro Partnerschaftsbonus monatlich beziehen. Das ElterngeldPlus entspricht allerdings maximal der Hälfte des Basiselterngeldes.

ElterngeldPlus: Das ist der Partnerschaftsbonus

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    Bei Zwillingen oder anderen Mehrfachgeburten und bei älteren Geschwistern kann es sein, dass die Eltern weitere Zuschläge erhalten. Um die genaue Einteilung und den voraussichtlichen Betrag bei den unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus, dem Partnerschaftsbonus und anderen Zuschlägen zu errechnen, sollten Interessierte den Elterngeldrechner des Familienportals nutzen.

    Bekommen Alleinerziehende auch den Partnerschaftsbonus?

    Den Partnerschaftsbonus bekommen nicht nur Eltern, die in einer Partnerschaft zusammenleben. Auch getrennt lebende Eltern und Alleinerziehende können davon profitieren. Für getrennt Erziehende gelten dabei dieselben Voraussetzungen wie für zusammenlebende Paare.

    Bei Alleinerziehenden genügt es, wenn sie zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Allerdings hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf der Seite des Familienportals definiert, unter welchen Voraussetzungen ein Elternteil als alleinerziehend gilt und wie sich das auf den Elterngeldbezug auswirkt.

    Kann ich den Partnerschaftsbonus nachträglich ändern?

    Mit der Reform des Elterngeldgesetzes im September 2021 hat der Bund den Partnerschaftsbonus flexibler gestaltet. Bisher mussten Eltern den Bonus vier Monate lang am Stück beziehen. Änderte sich innerhalb dieser Zeit etwas an den Arbeitsstunden, mussten sie zum Teil den gesamten Bonus zurückzahlen. Mittlerweile ist dies nicht mehr so, sofern die Voraussetzungen in wenigstens zwei aufeinanderfolgenden Monaten erfüllt sind.

    Kommen Eltern in einzelnen Monaten also nicht auf die benötigten Arbeitsstunden oder arbeiten mehr, müssen sie dies der zuständigen Elterngeldstelle melden und den Bonus für jenen Monat zurückzahlen. Das gilt allerdings auch dann, wenn nur einer der beiden Elternteile in einem Monat durchschnittlich unter 24 Stunden oder über 32 Stunden in der Woche gearbeitet hat.

    Bemerken Eltern, dass sich an ihrer Arbeitssituation etwas verändert, können sie den Partnerschaftsbonus außerdem kurzfristig stoppen oder doch noch auf vier Monate verlängern. Nachweise über ihre Stundenzahl müssen Eltern dem BMFSFJ zufolge zwar nur noch in Ausnahmefälle liefern, dennoch lohnt es sich, Buch über die Arbeitszeiten zu führen.

    Zählen Urlaubs- und Krankheitstage bei der Berechnung?

    Ob Eltern Anspruch auf den Partnerschaftsbonus haben, bestimmt in erster Linie ihre Arbeitszeit. Was viele allerdings nicht wissen: Urlaubs- und Krankheitstage werden bei dieser Berechnung genauso gezählt wie Überstunden und eine verkürzte Arbeitszeit. So werden Krankheits- und Urlaubstage auch dann als Arbeitstage addiert wenn die Beziehenden an jenen Tagen nicht tatsächlich gearbeitet haben.

    SystemDie gesetzliche Rente funktioniert nach dem Äquvivalenz- und dem Solidarprinzip.
    Renten-ArtenGrund-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente
    AusnahmenSelbstständige und Freiberufler sind in der Regel von der Versicherungspflicht befreit.
    FinanzierungDie gesetzliche Rente in Deutschland ist grundsätzlich umlagenfinanziert.
    ProblemeDie Unterfinanzierung resultiert hauptsächlich aus der zunehmend älter werdenden Bevölkerung in Deutschland.
    Drei SäulenDie Altersvorsorge in Deutschland umfasst die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge.
    UrsprungDie gesetzliche Rente wurde am 22. Juli 1889 unter Reichskanzler Otto von Bismarck offiziell eingeführt.

    Wenn Eltern in Kurzarbeit gehen oder länger erkranken und Kurzarbeitergeld oder Krankengeld beziehen, verändert sich die Höhe des Elterngeldes allerdings nicht mehr. Auch das ist ein Ergebnis des Gesetzesreform im September. Bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden, gelten demnach teilweise andere Regeln. In dem Fall sollten Eltern Rücksprache mit der zuständigen Elterngeldstelle halten.

    Was sind Partnermonate?

    Der Partnerschaftsbonus unterscheidet sich von den Partnermonaten, auch wenn diese oft verwechselt werden. Bei den Partnermonaten handelt es sich um zwei zusätzliche Monate des Basiselterngeldes, die Eltern bekommen, sofern sie beide Elterngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass auch der zweite Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt. Außerdem muss zumindest ein Elternteil vor der Geburt gearbeitet haben und nach der Geburt weniger Einkommen haben als zuvor.