Berlin. Angela Merkel ist nur noch geschäftsführend im Amt. Steinmeier lobt ihren Führungsstil, der „eine ganze Generation geprägt hat“.

Zum offiziellen Ende ihrer 16 Jahre Kanzlerschaft unterläuft Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) noch ein Lapsus: Ausgerechnet nach dem Erhalt der Entlassungsurkunde aus den Händen von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier huscht Merkel zu schnell auf ihren Stuhl, statt sich routinemäßig wie sonst kurz den Fotografen zu präsentieren.

Das Staatsoberhaupt bittet Merkel freundlich aus der Reihe ihrer ebenfalls ausscheidenden Ministerriege zurück. Es ist ein heiterer Moment in einer ansonsten eher nachdenklichen Zeremonie.

Mit einer äußerst anerkennenden Rede hatte Steinmeier zuvor Merkel und ihre Ministerinnen und Minister verabschiedet und sie aus ihren Ämtern entlassen. Steinmeier sprach in Schloss Bellevue von einer „beispielgebenden“ Amtszeit Merkels, die nicht arm an Krisen und Verwerfungen gewesen sei.

Merkel habe durch die weltbewegende Finanzkrise, die „große humanitäre Flucht- und Migrationskrise“ und die Corona-Pandemie geführt.

Merkels Kabinett nur noch geschäftsführend im Amt

Nun ende eine Kanzlerschaft, „die man zu den großen in der Geschichte dieser Republik rechnen darf“, sagte Steinmeier. In dieser Zeit habe Merkel das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gewonnen und für Deutschland auch international Achtung und Respekt erworben.

Merkels Kanzlerschaft sei „prägend für unser wiedervereintes Land und für das Bild unseres Landes in der Welt“ gewesen sowie „prägend für eine ganze Generation junger Frauen und Männer“, denen Merkel eine „neue, ganz eigene Form der Führung“ vorgelebt habe.

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In seiner Rede erinnerte Steinmeier auch an die zähe Regierungsbildung nach der Wahl 2017. Am Ende hätten die demokratischen Kräfte in Regierung und Parlament erfolgreich „Sorge dafür getragen, dass Polarisierung und Provokation sich nicht durchsetzen konnten“.

Bis zur Vereidigung eines neuen Kanzlers und einer neuen Regierung sind Merkel und ihr Kabinett geschäftsführend im Amt. In dieser Funktion können sie rein rechtlich gesehen so agieren wie eine normale Regierung.

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So kann sie Gesetze oder sogar einen neuen Haushalt in den Bundestag einbringen. Auch die Minister behalten ihre Befugnisse. Traditionsgemäß übt sich die geschäftsführende Regierung aber in Zurückhaltung, um den Handlungsspielraum des künftigen Kabinetts nicht einzuschränken. (lgr/apd)