Berlin. Sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100, fällt die Notbremse. Allerdings nicht sofort. Was man über die Vorschriften wissen muss.

  • Die Bundes-Notbremse sollte deutschlandweit für einen einheitlichen Lockdown sorgen
  • Doch inzwischen kommen immer mehr Regionen unter die Corona-Inzidenz-Schwelle von 100
  • Die Regeln gelten nicht ewig: Wir erklären, ab wann die Lockdown-Regeln gelockert werden – und was dann gilt

Bei manchen Menschen fällt der erste Blick am Morgen nicht auf die Kaffeemaschine, sondern auf die Corona-Infektionszahlen des Robert-Koch-Instituts. Sinken die Werte weiter? Fällt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 pro 100.000 Einwohnern? Können wir Omas 80. Geburtstag doch gemeinsam feiern?

Mit den sinken Infektionszahlen wächst die Hoffnung auf Lockerungen. Doch es wird wieder komplizierter, die Übersicht zu behalten. Ist die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage lang unter 100 gesunken, greifen die Coronaschutz-Verordnungen der Bundesländer, die regeln, was für wen erlaubt ist und was nicht.

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    Lockerung der Corona-Notbremse: Die Regeln sind kompliziert

    Theoretisch. Denn ganz so einfach ist es nicht. Vielmehr gelten für mögliche Lockerungen diese Regeln:

    • Damit die Corona-Notbremse fällt, muss die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Kreis für fünf aufeinanderfolgende Tage unter 100 liegen.
    • Dabei werden Sonn- und Feiertage nicht mitgezählt.
    • Lockerungen sind also nach fünf Werktagen mit einer Inzidenz unter 100 möglich.
    • Allerdings gelten sie auch dann erst ab dem übernächsten Tag.

    Die Entscheidungen über die Corona-Regeln treffen dann wieder die Bundesländer. Die müssen dabei nicht zur Regelung zurückkehren, die vor der Bundesnotbremse vom 24. April galt. Sie können Teile erhalten aber auch Vorschriften verschärfen.

    Übersicht: Corona-Werte sind in Thüringen am höchsten

    In einigen Bundesländern liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bereits bei unter 100. In Schleswig-Holstein sind die Werte mit knapp über 50 am niedrigsten. Auch in Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin ist der Wert unter 100 gefallen, allerdings nicht in allen Ländern schon fünf Tage lang (Stand: 8. Mai).

    Andere Bundesländer liegen knapp darüber. Thüringen hat die höchsten Werte. In Sachsen-Anhalt, das deutlich über 100 liegt, hat sich die Landeshauptstadt Magdeburg stabil unter 100 bewegt. Hier könnte die Notbremse nun außer Kraft gesetzt werden. Der Corona-Flickenteppich, an den derzeit heftig gestrickt wird, nimmt in Deutschland wieder Gestalt an.

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      Berlin: Neue Corona-Regeln für die Hauptstadt?

      In der Hauptstadt, die gerade unter die 100er-Grenze gerutscht ist, will der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) die Lage zunächst beobachten. Wenn sich die Zahlen nach unten entwickeln, könnten an Pfingsten die Außengastronomie öffnen. Hinfällig wären dann auch die Ausgangsbeschränkungen. Greift die Regelung, die vor der Notbremse galt, dürften sich tagsüber draußen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Von 21 bis 5 Uhr dürfte man sich maximal zu zweit draußen aufhalten (plus Kinder).

      Drinnen galt vor der Notbremse: Angehörige eines Haushaltes oder Lebenspartner dazu eine weitere Person (plus Kinder bis 14). Beim Shoppen könnte der Einkauf mit negativem Test wiederkehren. Auch der Museumsbesuch war mit negativem Test möglich. Kinos und Schwimmbäder blieben geschlossen, touristische Übernachtungen verboten.

      Brandenburg kehrt zu Vor-Notbremse-Regeln zurück

      Gerade unter die 100er-Marke gekommen, bedeutet die Rückkehr zur Vor-Notbremsen-Regelung eine Kontaktbeschränkung wie in Berlin. Die Ausgangsbeschränkung fiele weg. Jenseits der Lebensmittelläden müsste dann zum Einkaufen wieder ein Termin vereinbart werden. Museen, Bibliotheken und Zoos dürften unter Auflagen öffnen. Geschlossen bleiben: Kinos, Theater, Freizeitparks. Ob zu Pfingsten die Außengastronomie geöffnet wird, hängt von der Entwicklung der Zahlen ab.

      Schleswig-Holstein lockert seit April

      Der Musterschüler mit den besten Infektionszahlen lockert seit Mitte April – Einzelhandel und Außengastronomie sind unter Auflagen geöffnet, die Zahlen dennoch gesunken. Ab Samstag (8.5.) dürfen unter strengen Regeln auch Urlauber an die Lübecker Bucht kommen, ab 17. Mai Genesene, Getestete und Geimpfte ins ganze Land. Für Restaurants gilt dann:

      • Gaststätten dürfen drinnen und draußen öffnen.
      • Im Lokal sind maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt.
      • Sie müssen einen negativen Test haben, der maximal 24 Stunden alt sein darf.
      • Die Sperrstunde beginnt um 23 Uhr.

      Im Freien dürfen sich ab 17. Mai zehn Personen treffen statt nur fünf aus zwei Haushalten wie zuvor. Freibäder sollen dann wieder öffnen - für Bahnenschwimmen und Unterricht. Saunas bleiben zu.

      Hamburg kippt die Ausgangssperre

      Die seit fünf Wochen in Hamburg wegen der Corona-Pandemie geltende nächtliche Ausgangsbeschränkung soll fallen. Das sagte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Freitag im Anschluss an eine Sondersitzung des Senats. Voraussetzung sei jedoch, dass die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen an fünf Werktagen stabil unter 100 bleibe. Am Freitag lag sie mit 92,3 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner den dritten Tag unter diesem Wert. Die dritte Corona-Welle sei gebrochen, sagte Tschentscher und dankte der Bevölkerung für ihre Disziplin bei der Beachtung der verhängten Corona-Maßnahmen.

      Darüber hinaus sollen die Kitas am 17. Mai vom erweiterten Notbetrieb wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln. Damit ist dann in jedem Fall eine Betreuung von 20 Stunden an mindestens drei Tagen gewährleistet. Bisher sind die Kitas grundsätzlich geschlossen; Kinder werden nur im Notfall betreut. Außerdem sollen Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen vom 17. Mai an im Wechselunterricht in die Schule dürfen.

      Niedersachsen lockert stufenweise

      Am Montag greift eine neue Corona-Verordnung, die einen Stufenplan für Lockerungen vorsieht. Landesweit ist die Lage sehr unterschiedlich, damit auch die Regeln. In Regionen über 100 bleibt die Notbremse in Kraft. In Kreisen und Städten, wo die Sieben-Tages-Inzidenz stabil unter 100 liegt, soll der Einzelhandel unter Auflagen wieder öffnen. Terminvergabe ist nicht mehr nötig. Aber ein negativer, qualifizierter Corona-Test (kein Selbsttest), Impfnachweis oder Nachweis von Genesung als Zutrittsvoraussetzung. Sperrstunde gilt ab 23 Uhr.

      Auch in der Gastronomie sind Öffnungen unter diesen Auflagen geplant. Hotels und Ferienwohnungen sollen wieder öffnen, Gäste müssen mit negativem Test anreisen und werden zweimal in der Woche getestet. In den Schulen soll mehr Präsenzunterricht angeboten werden. Laut Kultusminister Henrik Tonne (SPD) würden bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 Kitas und Schulen offengehalten.

      Bremen bremst weiter

      Bremen hält an der Bundesnotbremse fest. Am kommenden Dienstag will sich der Senat mit Lockerungsstrategien befassen.

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        Mecklenburg-Vorpommern bleibt bei seinen Regeln

        Auch wenn der Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 gefallen ist: Das Land im Nordosten hat bisher geplant, bis zum 22. Mai keine Sonderregelungen zu erlassen. Die bisherigen Regeln bleiben in Kraft. Sie sind zum Teil schärfer als die Bundesnotbremse.

        Ab dem 5. Mai 2021 ist es vollständig geimpften Personen, bei denen die letzte notwendige Impfung mehr als 14 Tage her ist, wieder erlaubt, als Tagestouristen nach Mecklenburg-Vorpommern einzureisen. Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind weiterhin nicht möglich. Eine Impfbescheinigung muss mitgeführt werden. Auch Zweitwohnungen dürfen weiter nicht genutzt werden.

        Bayern macht auf – unter Auflagen

        Regierungschef Markus Söder wollte mal wieder Erster sein und preschte vor. Pünktlich zum Frühsommerwetter können ab Montag (10. Mai) nach sechs Monaten Lockdown in den Landkreisen, die jetzt schon länger eine Inzidenz von unter 100 haben (wie am Starnberger See), die Biergärten wieder öffnen – bis 22 Uhr.

        Dabei gelten Hygienekonzepte, Kontaktverfolgung, Masken- und Testpflicht. Gäste müssen also einen gültigen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Auch Theater, Kinos, Konzert- und Opernhäuser sollen wieder öffnen – zumindest für Geimpfte. Grundschulen dürfen bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 Wechselunterricht anbieten. An den weiterführenden Schulen bleibt es beim Grenzwert von 100.

        Bayern will ab Montag die Biergräten in Landkreisen mit niedrigen Corona-Inzidenzen öffnen.
        Bayern will ab Montag die Biergräten in Landkreisen mit niedrigen Corona-Inzidenzen öffnen. © Katrin Requadt/dpa

        Baden-Württemberg arbeite an Drei-Stufen-Plan

        Was gilt, wenn die Bundesnotbremse nicht mehr greifen muss, ist noch nicht festgezurrt. Vor den Pfingstferien am 25. Mai sollen Vorschläge vorliegen. Das Land arbeitet an einem Drei-Stufen-Plan, den Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag vorgestellt hat. Zunächst sollen Außengastronomie, Freibäder, Hotels und alle Geschäfte wieder unter Auflagen öffnen dürfen. Danach könnten Innenbereiche der Restaurants wieder öffnen und seien auch wieder kleine Konzerte oder Kinofilme mit Besucherbegrenzung vorstellbar. Im letzten Schritt wären dann auch wieder Veranstaltungen mit größeren Besucherzahlen wie Open-Air-Konzerte und Messen möglich.

        Die drei Stufen orientieren sich dabei streng an der Sieben-Tage-Inzidenz des jeweiligen Landkreises. Wenn dort die Zahlen fünf Werktage lang in Folge unter der Grenze von 100 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner liegen, darf der erste Öffnungsschritt am übernächsten Tag erfolgen. Bleibt die Infektionslage dann für 14 Tage weiterhin stabil und sinkt die Inzidenz weiter ab, dann ist auch Öffnungsstufe Zwei möglich. Stufe Drei folgt dann unter den gleichen Voraussetzungen noch einmal 14 Tage später. Voraussetzung für alle Lockerungen: negative Tests der Besucher.

        In NRW bleibt erstmal alles beim Alten

        In Nordrhein-Westfalen bleibt alles erstmal wie es ist. Nachdem Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bei einer Pressekonferenz gesagt hatte, dass Kommunen mit einer zweistelligen Corona-Wocheninzidenz von sich aus Öffnung von Außengastronomie ermöglichen könnten, musste er sich korrigieren. Nur wenn Kommunen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 liegen, könnten sie von sich aus weitere Lockerungen vornehmen.

        „Die Gastronomie könnte erst ab unter 50 und nicht schon ab unter 100 öffnen“, so das Gesundheitsministerium. Über mögliche Öffnungen für den Tourismus zeigte sich Laumann skeptisch: Darüber werde „zum passenden Zeitpunkt“ in der Landesregierung gesprochen. Er halte Lockerungen im Tourismus „zur Zeit nicht für richtig“. Es seien noch in vielen Kommunen wegen der hohen Inzidenzen die Schulen geschlossen. Bis Pfingsten werde man schauen, wie sich die Coronazahlen entwickeln.

        Rheinland-Pfalz lockert in Stufen

        Von kommenden Mittwoch an lockert Rheinland-Pfalz die Corona-Regeln in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz unter 100. Es soll ein abgestuftes von Öffnungssystem greifen. Details müssen von den zuständigen Ministerien noch erarbeitet werden.

        Ab Mittwoch sollen als Stufe 1 grundsätzlich im gesamten Handel gleiche Bedingungen wie im Lebensmitteleinzelhandel gelten, zudem soll die Vermietung von Ferienwohnungen und die Übernachtung in Wohnmobilen mit eigenen sanitären Anlagen möglich sein. Weitere Anpassungen im Bereich Sport werden folgen. Die Details sind noch offen.

        In Hessen fällt die Notbremse in einigen Kreisen

        Hessen hebt die Beschränkungen für Alten- und Pflegeheime auf. Von Samstag, 15. Mai, an sind tägliche Besuche möglich. Genesene und Geimpfte müssen sich vor dem Betreten der Einrichtung nicht mehr testen. Außerdem hat das Corona-Kabinett beschlossen, dass vollständig Geimpfte und Genesene künftig nicht mehr unter die Kontaktbeschränkungen fallen. Vertagt hat das Gremium eine Entscheidung über den Umgang mit den Städten und Landkreisen mit einer stabilen Inzidenz von unter 100. Darüber werde das Kabinett in der kommenden Woche beraten – „auch im Lichte der geplanten Öffnungsschritte in den hessischen Nachbarländern“, hieß es aus der Staatskanzlei.

        Corona-Geimpfte bekommen einige Rechte zurück

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          In einigen Kreisen könnte am Montag die Bundesnotbremse am Montag aber außer Kraft treten. Dann gilt wieder die alte Landesregelung. Die Ausgangssperre müsste dann fallen, Sport mit Kontaktregeln wäre erlaubt. Ein Museumsbesuch mit Terminvereinbarung ebenfalls. Bei konstantem Wert unter 100 sieht die Landesregelung vor, dass zwei Haushalte zusammenkommen dürfen - egal mit wie vielen Personen.

          Shoppen mit Anmeldung und negativem Test (ersatzweise Impfschutz) ist schon ab Inzidenz 150 erlaubt, ebenso an den Schulen Wechselunterricht mit den obligatorischen zwei Tests pro Woche bei Präsenz.

          Saarland hat ein eigenes Modell

          Die Sieben-Tage-Inzidenzen sind im Saarland deutlich gesunken. Wenn sich die Tendenz fortsetzt, könnte es ab Montag wieder erste Lockerungen geben. Die Schulen im Regionalverband Saarbrücken bereiten sich derzeit darauf vor, dass sie möglicherweise am kommenden Montag (10.5.) wieder öffnen dürfen. Es könnte wieder Wechselunterricht geben.

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          Sinken die Werte konstant unter 150 sollen die Geschäfte ab Mittwoch wieder Terminshopping möglich machen. Sinkt die Inzidenz unter 100 gilt das Saarlandmodell - und zwar zunächst die „gelbe Stufe“. Wieder öffnen dürften zum Beispiel Geschäfte, Außengastronomie, Theater und Kinos – allerdings verbunden mit der ausgeweiteten Test- und Anmeldepflicht und Zugangsbeschränkungen.

          Sachsen-Anhalt bekommt neue Corona-Verordnung

          Die neue Corona-Landesverordnung soll am Samstag (8.5.) in Kraft treten. Landkreise und kreisfreie Städte, deren Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt, können erste Öffnungen erlauben - etwa die Öffnung der Außengastronomie und bestimmter touristischer Angebote unter strikten Auflagen. Es gibt Zugangsbeschränkungen, es dürfen nur sechs Leute an einen Tisch, alle müssen negativ getestet sein. Die meisten Landkreise und kreisfreien Städte sind von der neuen Landesverordnung zunächst nicht betroffen.

          Nur in Magdeburg lag der Wert am Freitag am fünften Werktag in Folge unter 100, die Landeshauptstadt kann somit ab Sonntag die lockereren Regeln der neuen Landesverordnung ausschöpfen. Laut der neuen Verordnung können zahlreiche Öffnungen erfolgen, beispielsweise von Freibädern, Campingplätzen und Ferienwohnungen. Auch Veranstaltungen unter freiem Himmel sollen wieder möglich sein. Die Besucherzahl ist auf höchstens 100 begrenzt, vollständig Geimpfte und Genesene werden hier aber nicht mitgezählt.

          In Sachsen steigt die Inzidenz noch

          In Sachsen ist die Sieben-Tage-Inzidenz gestiegen. Nach der neuen Verordnung, die vom 10. bis zum 30. Mai gilt, sind Lockerungen etwa bei Kontaktbeschränkungen, für Außengastronomie, Kultur und Tourismus möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 ist.

          Seit Freitag liegt Leipzig unter 100 und hat damit die niedrigste Infektionszahl unter den Großstädten und Landkreisen Sachsens. An ein Ende der Notbremse ist noch nicht zu denken.

          Thüringen kämpft noch mit den Zahlen

          Auch in Thüringen sieht es nicht gut aus. Ab einer Inzidenz von unter 100 dürfen Geschäfte wieder öffnen. Auch der Biergartenbesuch soll dann wieder erlaubt sein – mit Test und Termin. In der Stadt Weimar gelten ab Freitag neue Regeln fürs Einkaufen. Geschäfte dürfen mit Termin wieder besucht werden. Voraussetzungen: aktueller negativer Schnelltest und Maske.

          Möglich wurden die Ladenöffnungen durch eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 150 - und das über mehrere Tage hinweg. Im Eichsfeldkreis ist das Einkaufen mit Termin, auch „Click and Meet“ genannt, bereits seit einigen Tagen möglich.

          (mit dpa/afp)