Berlin. Ein Gericht hat das Beherbergungsverbot zur Corona-Eindämmung in Sachsen-Anhalt gekippt. Damit wurde es in fast allen Ländern gestoppt.

  • Die Beherbergungsverbote für Reisende aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands sind in allen Bundesländern außer Hamburg abgeschafft
  • Das Robert Koch-Institut hatte die Verbote bereits für ungeeignet im Kampf gegen die Corona-Pandemie erklärt
  • In Hamburg können Reisende, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, nur mit einem negativen Corona-Test übernachten

Das Beherbergungsverbot für Gäste aus deutschen Corona-Risikogebieten war in den vergangenen Wochen bundesweit in die Kritik geraten. Ein Grund dafür war, dass Hotels und andere Übernachtungsbetriebe bislang nicht besonders als Infektionsherde in Deutschland aufgefallen waren. Infolge der Kritik kassierten einige Landesregierungen die Verbote wieder, in anderen übernahmen das Gerichte.

Seit Dienstag gilt nun nur noch in Hamburg ein Beherbergungsverbot, denn das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg hat die Verordnung in Sachsen-Anhalt gestoppt. Der 3. Senat setzte die Regelung des Landes vorläufig außer Vollzug, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damit war der Eilantrag eines Vermieters von Ferienwohnungen in Naumburg erfolgreich.

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Aus Sicht der Richter ist das Beherbergungsverbot rechtswidrig. Es verletze das Grundrecht auf freie Berufsausübung des Vermieters. Zudem greife es in die allgemeine Handlungsfreiheit der Reisenden ein, hieß es zur Begründung. Das Beherbergungsverbot galt in Sachsen-Anhalt bereits seit dem Frühjahr.

Beherbergungsverbot: Verwaltungsgericht in Hamburg wies Beschwerde zurück

Für Reisende aus einem Risikogebiet ist laut Beherbergungsverbot eine Übernachtung nur mit dem Nachweis eines negativen Corona-Tests erlaubt, der nicht älter als 48 Stunden ist. Als Risikogebiet galten in den meisten Bundesländern Städte und Kreise mit mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der jeweils vorangegangenen sieben Tage.

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In Hamburg müssen Touristen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Das Hamburgische Verwaltungsgericht hatte am Freitag angesichts der erhöhten Gefahrenlage durch das Coronavirus eine Beschwerde gegen das Beherbergungsverbot zurückgewiesen. (mbr/dpa)

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