Berlin. Soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter sollen künftig den Sicherheitsbehörden Fälle von Kinderpornografie mitteilen.

Die Bundesregierung will Betreiber von sozialen Netzwerken künftig auch dazu verpflichten, Fälle von Kinderpornografie an die Sicherheitsbehörden zu melden. Darauf einigten sich nach Informationen unserer Redaktion das Bundesjustizministerium und das Bundesinnenministerium.

Derzeit arbeitet das Justizministerium an einem Gesetzentwurf zu Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Der Entwurf sieht eine Meldepflicht für Provider nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz wie etwa Facebook und Twitter vor.

Kinderpornografie: Auch IP-Adressen sollen gesammelt werden

Neben der Meldepflicht für Straftaten wie Volksverhetzung oder die Störung des öffentlichen Friedens soll in dem Gesetz auch geregelt werden, dass die Betreiber der Plattformen etwa das Verbreiten und Zugänglichmachen von kinderpornografischem Material dem Bundeskriminalamt unmittelbar mitteilen, sobald die Provider etwa durch Hinweise der Nutzer davon Kenntnis erlangen.

Neben den strafrechtlich relevanten Inhalten sollen die Unternehmen auch die IP-Adressen der Profile an die Polizei weitergeben.

Auch ein Jahr nach Einführung des NetzDG läuft in sozialen Medien noch einiges schief. (cu)