Berlin. Der Pflegebranche fehlen Fachkräfte – auch weil die niedrigen Löhne für viele abschreckend. Ein neues Gesetz soll das nun verhindern.

Beobachter sind sich einig: Damit mehr Menschen einen Job in der Pflege antreten, müssen die Löhne steigen. Der Bundestag hat nun ein Gesetz verabschiedet, dass zu höheren Löhnen führen soll. Doch sofort ist nicht mit Gehaltssteigerungen zu rechnen.

Denn das Gesetz schreibt keinen neuen Mindestlohn oder ähnliches vor, sondern schafft die Grundlage für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Branche. Diesen soll ein neuer Arbeitgeberverband zusammen mit der Gewerkschaft Verdi verhandeln. Beide Seiten wollen schon am Freitag damit beginnen. In der Altenpflege arbeiten laut Bundesgesundheitsministerium 1,1 Millionen Menschen, 85 Prozent sind Frauen.

Das Gesetz hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegt, es wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition und der Grünen im Bundestag verabschiedet. Es hat das Ziel, Niedriglöhne zu unterbinden. Angesichts des Personalmangels sollen höhere Löhne helfen, mehr Fachkräfte zu gewinnen.

Pflegekräfte: Aktuell gilt in der Branche ein Mindestlohn

Das Arbeitsministerium kann nun Tarifergebnisse für allgemeinverbindlich erklären. Voraussetzung ist, dass die kirchlichen Arbeitgeber zuvor angehört wurden. Sie gehören zu den größten Arbeitgebern in der Branche.

Tarifliche Vereinbarungen über Mindestlöhne haben künftig Vorrang vor den Vorschlägen der Pflegekommission. Bisher wird der Mindestlohn dort ausgehandelt, zwischen jeweils vier Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Die Kommission soll künftig als ständiges Gremium mit einer jeweils fünfjährigen Amtszeit berufen werden. Gegenwärtig gilt ein Pflegemindestlohn von 11,05 Euro pro Stunde im Westen und 10,55 Euro im Osten Deutschlands.

Neben höheren Löhnen ändert sich im November noch etwas in der Pflege. Dann nämlich gelten andere Standards für Kontrollen. Der neue Pflege-TÜV starete bereits Anfang Oktober. (epd/ac)