Berlin. Das Wirtschaftsministerium will Bürokratie abbauen. Ein neues Gesetz soll die Wirtschaft um mindestens 1,1 Milliarden Euro entlasten.

Wer krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommen kann, geht in der Regel zum Arzt und lässt sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausfüllen. Diesen, mit roter Schrift auf gelbem Papier gedruckten, Schein reicht der Arbeitnehmer dann nach dreitägiger Fehlzeit, bei vielen Arbeitgebern aber auch schon nach dem ersten Fehltag, bei seiner Arbeitsstelle ein.

Doch mit diesem Vorgang soll bald Schluss sein, zumindest wenn es nach Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) geht. Der „Gelbe Schein“ soll künftig nur noch digital eingereicht werden. Darum wird der Krankenschein abgeschafft.

„Gelber Schein“ sei „nicht mehr zeitgemäß“

Das ist ein Ergebnis des Referentenentwurfs zum dritten „Bürokratieentlastungsgesetz“ aus dem Bundeswirtschaftsministerium. In der Gesetzesvorlage heißt es: „Arbeitnehmer müssen noch immer ihre Krankschreibungen bei ihrem Arbeitgeber in Papierform einreichen. Der damit verbundene manuelle Bearbeitungsaufwand ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß.“

Daher solle mit dem neuen Gesetz ein elektronisches Meldeverfahren eingeführt werden: Die Krankenkassen informieren den Arbeitgeber digital über den Beginn und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Auch den Zeitpunkt, an dem die Entgeltfortzahlung ausläuft, sollen Arbeitgeber künftig auf dem elektronischen Weg erfahren. Zuletzt hatten Wirtschaft und Opposition Druck in der Digitalpolitik gemacht.

Wirtschaft soll mindestens 1,1 Milliarden Euro sparen

Der digitale „Gelbe Schein“ ist eine von drei geplanten Maßnahmen, um der „überbordenden Bürokratie“ entgegenzutreten. Daneben sollen Übernachtungsgäste in Hotels und Pensionen nicht mehr wie bisher papierhafte Meldescheine ausfüllen und unterschreiben müssen. Stattdessen soll die Option auf einen digitalen Meldeschein im im Beherbergungsgewerbe angeboten werden.

Außerdem will Altmaier Unternehmen bei der Archivierung ihrer Steuerunterlagen entgegenkommen. Statt die Daten wie bisher zehn Jahre aufbewahren zu müssen, sollen die Firmen ihre Unterlagen künftig nur noch fünf Jahre archivieren müssen. Das würde auch für Finanzverwaltungen einen Anreiz schaffen, um Betriebsprüfungen zeitnah anzugehen, heißt es in dem Entwurf.

Kommen die drei Maßnahmen wie im Gesetzesentwurf vorgesehen durch das Parlament, so rechnet das Wirtschaftsministerium mit Einsparungen für die Wirtschaft von mindestens 1,1 Milliarden Euro.