Berlin . E-Scooter werden schon in wenigen Wochen auf deutschen Straßen rollen. Aber wie wird überprüft, dass die Regeln eingehalten werden?

In wenigen Tagen werden E-Scooter zugelassen, ab Juli sollen sie in deutschen Städten rollen. Die Debatte um die Sicherheit geht schon eine ganze Weile. Zusätzlichen gesonderten Kontrollen wird es aber nicht geben. Das sagte die Polizeigewerkschaft GdP. Der Grund: Personalmangel.


Die Kontrollen seien wegen vieler anderer wichtiger Aufgaben der Polizei ohnehin schon reduziert, sagte Oliver Malchow, Vorsitzender der Gewerkschaft, der Deutschen Presse-Agentur. Mehr Kontrollen würden für mehr Sicherheit sorgen. „Aber wir haben dafür leider nicht die Kapazität.“ Er fügte aber hinzu: Sollte es vermehrt zu Fehlverhalten und Unfällen mit elektrischen Tretrollern kommen, müsse man einen Schwerpunkt darauf legen. In Schweden war vor wenigen Tagen ein Mann nach einem Unfall mit einem E-Scooter gestorben.

Bei Verstößen gegen die Regeln für E-Scooter drohen künftig spezielle Bußgelder von bis zu 70 Euro.

Nach Angaben der Bundesregierung soll die Überprüfung der E-Tretroller „im Rahmen der Verkehrskontrollen“ stattfinden. Den Ländern entstehe somit kein zusätzlicher Aufwand, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen.

E-Scooter auf deutschen Straßen – Das muss man wissen.

E-Scooter-Kontrollen - Polizeigewerkschaft verspricht „Augenmaß“

Elektrische Tretroller werden wohl frühestens im Juli in Deutschland starten. Die Verordnung, die sie grundsätzlich zulässt, soll in den kommenden Tagen in Kraft treten, voraussichtlich an diesem Samstag (15.6.). Im Anschluss sind weitere Vorbereitungen nötig. So müssen etwa Hersteller für ihre Modelle noch Allgemeine Betriebserlaubnisse beantragen, Käufer und Vermieter brauchen Haftpflichtversicherungen.

Die E-Tretroller müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen und etwa auch Licht und eine „helltönende Glocke“ haben. Fahren sollen sie auf Radwegen – wo es keine gibt, aber auch auf der Straße. Gehwege sind tabu, Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

E-Scooter – diese Bußgelder werden fällig

  • Fahren ohne gültigen Versicherungsaufkleber: 40 Euro
  • Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften: 20 Euro
  • Fahren auf „nicht zulässigen Verkehrsflächen“: 15 Euro
  • Nebeneinander fahren: 15 Euro
  • Nebeneinander fahren mit Behinderung: 20 Euro
  • Nebeneinander fahren mit Gefährdung: 25 Euro
  • Nebeneinander fahren mit Sachbeschädigung: 30 Euro

Bei den Polizeikontrollen verspricht Gewerkschaftschef Malchow Augenmaß. „Wir befinden uns hier ja ganz häufig im Ordnungswidrigkeiten-Recht, da gibt es einen Ermessensspielraum“, sagte er. So sei es bei anderen Verkehrsverstößen auch, es komme immer auf die Situation an.

Die Geschäftsprognosen für Hersteller von E-Tretrollern sind rosig, der Markt lockt mit Milliardengeschäft. (dpa/sdo)