Berlin. Nach der Beschlagnahmung von 77 Immobilien im Juli in Berlin gibt es nun einen nächsten Schlag gegen die organisierte Kriminalität.

Seit Montagmorgen vollstreckt die Staatsanwaltschaft Berlin in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in den Berliner Stadtteilen Neukölln und Blankenfelde-Mahlow. Es geht um die Mieteinnahmen von 77 Wohnungen, die im Juli 2018 beschlagnahmt worden waren. Betroffen sind eine Hausverwaltung und ein Immobilienprojekt.

Die Staatsanwaltschaft erwirkte hierzu 62 richterliche Beschlüsse. Damit sollen die mutmaßlichen kriminellen Gewinne aus 45 Mietobjekten, darunter mehrere Mehrfamilienhäuser und über 100 Mietverhältnisse, gesichert werden, wie die Generalstaatsanwaltschaft am Montag mitteilte.

Hintergrund: Wie die Berliner Polizei kriminelle Clans unter Druck setzt

Clans in Berlin: Staatsanwaltschaft geht an Mieteinnahmen heran

Die Beschlüsse bezögen sich auf die direkten Mieteinnahmen, Auszahlungsansprüche der Tatverdächtigen sowie auf die Konten der Tatverdächtigen, auf denen die Mieteinnahmen eingegangen sind. Erfasst seien auch Mietzahlungen, die auf Verwalterkonten eingezahlt worden seien. Diese beliefen sich auf die Summe von über 350.000 Euro.

Damit leitet die Staatsanwaltschaft den zweiten Schritt der Beschlagnahmungen ein und geht auch an die Mieteinnahmen der Clans heran. „Sinn und Zweck ist die Abschöpfung von inkriminiertem Vermögen“, sagte die stellvertretende Sprecherin der Staatsanwaltschaft Berlin, Mona Lorenz.

Die Staatsanwaltschaft Berlin wendete dabei einen juristischen Kniff an. Das Geld wurde beschlagnahmt, weil es in direkter Verbindung zu Objekten der Geldwäsche steht. Nach der Beschlagnahmung der 77 Immobilien war Kritik laut geworden, dass die ganze Aktion ein Papier-Tiger sei und die Mieteinnahmen weiter in Clanhand seien. Mit der Beschlagnahmung der Mieteinnahmen habe man den zweiten Schritt eingeleitet, hieß es aus der Staatsanwaltschaft. (fmg/ad)

Dieser Text ist zuerst bei der Berliner Morgenpost erschienen.