Berlin. Verfassungsschutzchef Haldenweg hatte die AfD öffentlich zum „Prüffall“ erklärt. Die Partei sieht ihren Ruf dadurch massiv geschädigt.

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde will die AfD gegen den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, vorgehen. Der hatte die Partei zuvor öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde sei fertig und werde umgehend beim Bundesinnenministerium, Haldenwangs Dienstherrn, eingereicht, kündigte der AfD-Abgeordnete Roland Hartwig am Dienstag in Berlin an. „Wir erwarten Disziplinarmaßnahmen.“ Außerdem prüfe die AfD Schadenersatzansprüche gegen Haldenwang.

Kölner Urteil zum Prüffall abgewartet

Das Verwaltungsgericht Köln hatte Ende Februar einem Eilantrag der AfD stattgegeben. Die Partei war dagegen vorgegangen, dass Haldenwang öffentlich erklärt hatte, dass der Inlandsgeheimdienst die AfD zum Prüffall erklärt habe.

Wie die AfD vertrat auch das Gericht die Auffassung, der Bezeichnung „Prüffall“ habe in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“. Die Richter urteilten also, dass der Verfassungsschutz die AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen darf. Der Verfassungsschutz akzeptierte das Verbot später.

Für die Dienstaufsichtsbeschwerde habe man erst das Kölner Urteil abgewartet, sagte Hartwig, der die AfD-Arbeitsgruppe Verfassungsschutz leitet.

Disziplinarmaßnahmen seien „das Mindeste“

Nun sei gerichtlich festgestellt, dass Haldenwangs Verhalten rechtswidrig gewesen sei. „Wenn jemand als Leiter eines solch wichtigen Amtes die größte Oppositionspartei in Deutschland derart massiv beschädigt, und er musste es wissen (...), dann ist es das Mindeste, dass hier Disziplinarmaßnahmen eingeleitet werden und dieses Verhalten entsprechend geahndet wird.“ (dpa/jb)